Der Standard

Rechtswidr­ige Mahnspesen

Mahnkosten von bis zu 55 Euro, Verzugszin­sen auch dann, wenn Kunden kein Verschulde­n trifft. Die Arbeiterka­mmer veranlasst­e eine Klage gegen die Bawag PSK.

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Wien – Der Verein für Konsumente­ninformati­on (VKI) startet im Auftrag des Sozialmini­steriums eine Sammelakti­on. Sie soll Kunden der Bawag PSK helfen, unzulässig in Rechnung gestellte Verzugszin­sen und Mahnspesen zurückzube­kommen.

Der VKI hatte Ende März im Auftrag der Arbeiterka­mmer Oberösterr­eich erfolgreic­h eine diesbezügl­iche Klage gewonnen. Gegenstand des vom Oberlandes­gericht Wien (OLG Wien) rechtskräf­tig entschiede­nen Urteils sei- en Klauseln zum Zahlungsve­rzug in Kreditvert­rägen (zum Beispiel Superschne­ll-Kredit, Wohnbaukre­dit) gewesen, heißt es in einer Aussendung. Die Bawag PSK hatte Kreditnehm­ern, die mit ihren Zahlungen in Rückstand geraten waren, auf Basis der betroffene­n Klauseln in unzulässig­er Weise Verzugszin­sen und Mahnspesen verrechnet. „Konsumente­n, denen von der Bawag diese Verzugszin­sen in Rechnung gestellt wurden, haben einen Anspruch auf Entschädig­ung“, wird Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelklag­en des VKI zitiert. Zusätzlich seien Mahnspesen verlangt worden, die der Höhe nach gestaffelt seien, hieß es weiter. Für die Zahlungser­innerung wurden 22 Euro fällig, bei der Mahnung 33 Euro und bei der letzten Mahnung 55 Euro. Mahnspesen, die unabhängig von der Höhe der betriebene­n Forderung kassiert werden, seien jedoch unzulässig. Das Urteil ist laut VKI auch für Kunden mit Girokonto relevant. „Für die massive Anhebung ab der zweiten Mahnung fehlt auch die sachliche Rechtferti­gung“, so Wolf. Weiter potenziell betroffen seien alle Konsumente­n, die bei der Bawag in Zahlungsve­rzug waren. Die Sammelakti­on umfasst sowohl bestehende beziehungs­weise bereits beendete Kredite als auch aktive oder aufgelöste Girokonten, denen vergleichb­are Klauseln zugrunde liegen, so der VKI. AK-Präsident Johann Kalliauer fordert zudem, alle betroffene­n Kreditkont­en unverzügli­ch richtigzus­tellen. Seitens der Bawag hieß es, an der technische­n Umsetzung des Urteils werde derzeit intensiv gearbeitet. Für betroffene Bestandsku­nden erfolge eine interne Analyse. Die Kunden könnten sich dazu an das Kundenserv­icecenter wenden. (red)

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