Rechtswidrige Mahnspesen
Mahnkosten von bis zu 55 Euro, Verzugszinsen auch dann, wenn Kunden kein Verschulden trifft. Die Arbeiterkammer veranlasste eine Klage gegen die Bawag PSK.
Wien – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) startet im Auftrag des Sozialministeriums eine Sammelaktion. Sie soll Kunden der Bawag PSK helfen, unzulässig in Rechnung gestellte Verzugszinsen und Mahnspesen zurückzubekommen.
Der VKI hatte Ende März im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich erfolgreich eine diesbezügliche Klage gewonnen. Gegenstand des vom Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) rechtskräftig entschiedenen Urteils sei- en Klauseln zum Zahlungsverzug in Kreditverträgen (zum Beispiel Superschnell-Kredit, Wohnbaukredit) gewesen, heißt es in einer Aussendung. Die Bawag PSK hatte Kreditnehmern, die mit ihren Zahlungen in Rückstand geraten waren, auf Basis der betroffenen Klauseln in unzulässiger Weise Verzugszinsen und Mahnspesen verrechnet. „Konsumenten, denen von der Bawag diese Verzugszinsen in Rechnung gestellt wurden, haben einen Anspruch auf Entschädigung“, wird Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelklagen des VKI zitiert. Zusätzlich seien Mahnspesen verlangt worden, die der Höhe nach gestaffelt seien, hieß es weiter. Für die Zahlungserinnerung wurden 22 Euro fällig, bei der Mahnung 33 Euro und bei der letzten Mahnung 55 Euro. Mahnspesen, die unabhängig von der Höhe der betriebenen Forderung kassiert werden, seien jedoch unzulässig. Das Urteil ist laut VKI auch für Kunden mit Girokonto relevant. „Für die massive Anhebung ab der zweiten Mahnung fehlt auch die sachliche Rechtfertigung“, so Wolf. Weiter potenziell betroffen seien alle Konsumenten, die bei der Bawag in Zahlungsverzug waren. Die Sammelaktion umfasst sowohl bestehende beziehungsweise bereits beendete Kredite als auch aktive oder aufgelöste Girokonten, denen vergleichbare Klauseln zugrunde liegen, so der VKI. AK-Präsident Johann Kalliauer fordert zudem, alle betroffenen Kreditkonten unverzüglich richtigzustellen. Seitens der Bawag hieß es, an der technischen Umsetzung des Urteils werde derzeit intensiv gearbeitet. Für betroffene Bestandskunden erfolge eine interne Analyse. Die Kunden könnten sich dazu an das Kundenservicecenter wenden. (red)