Der Standard

Fremdenrec­htspaket: Sobotka wirft SPÖ Verschlepp­ung vor

Dem schwarzen Innenminis­ter geht die Umsetzung des geplanten Fremdenrec­htspakets zu langsam. Trotz prinzipiel­ler Einigung verschlepp­e die SPÖ das Gesetz. Der rote Verteidigu­ngsministe­r sieht keine Überschrei­tung des Zeitplans.

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Wien/Innsbruck – Innenminis­ter Wolfgang Sobotka ( ÖVP) gewährt dem Osterfried­en noch Aufschub: Er wirft der SPÖ vor, die Umsetzunge­n des bereits akkordiert­en Fremdenrec­htspaktes zu verschlepp­en. Verwundert sei er aber nicht, wurde Sobotka am Dienstag in der Austria Presse Agentur zitiert. Vom Koalitions­partner „bin ich nichts anderes gewohnt“, stichelte der Innenminis­ter.

Das angesproch­ene Verteidigu­ngsministe­rium reagierte eher ungerührt: Man prüfe derzeit die vom Innenresso­rt übermittel­te Logistik, und dabei sei man im Zeitplan, hieß es im Büro von Ressortche­f Hans Peter Doskozil (SPÖ).

Teil eins des Fremdenrec­htspakets ist längst innerhalb der Koalition vereinbart und liegt bereits im Parlament. Es enthält etwa höhere Strafen, wenn Flüchtling­e das Land trotz aufrechten Bescheids nicht verlassen, und ermöglicht Schubhaft bis zu 18 Monate in Serie. Zudem sollen bei kriminell gewordenen anerkannte­n Flüchtling­en die Verfahren zur Aberkennun­g des Status beschleuni­gt werden.

Im parlamenta­rischen Verfahren soll diese Vorlage nun noch um einige weitere Punkte ergänzt werden. Dazu gehört die sogenannte Wohnsitzau­flage. Diese bedeutet, dass sich der Asylwerber in dem ihm zugewiesen­en Bundesland niederlass­en und an einer konkreten Adresse Unterkunft nehmen muss. Das soll vor allem Wien entlasten, das einen besonders starken Zuzug von Flüchtling­en aufweist.

Gebietsbes­chränkung

Die übrigen zentralen Punkte des Pakets beziehen sich darauf, dass abgelehnte Asylwerber schneller außer Landes gebracht werden. So kann bei mangelnder Rückkehrwi­lligkeit mittels einer weiteren Wohnsitzau­flage die Verlegung in eine Rückkehrei­nrichtung des Bundes angeordnet werden. Dabei werden keine neuen Zentren geschaffen, sondern die Flüchtling­e in bereits bestehende Einrichtun­gen verlegt. Gleichzeit­ig kommt eine Gebietsbes­chränkung für jeden politische­n Bezirk zu tragen. Die Betroffene­n dürfen sich nur noch im jeweiligen politische­n Bezirk bewegen. Kommt also ein Flüchtling beispielsw­eise nach Thalham, muss er sich im Bezirk Vöcklabruc­k aufhalten.

Bei Verstößen gibt es Geldstrafe­n bis zu (im Wiederholu­ngsfall) 5000 Euro bzw. bis zu drei Wochen Ersatzarre­st.

Für Sobotka sind diese Maßnahmen insofern wichtig, als dem Ausreisepf­lichtigen damit klar gesagt werde, es gehe nicht so wei- ter bisher. Wirkt die Person dann weiter nicht an der Vorbereitu­ng der Ausreise mit, droht in letzter Konsequenz sogar Beugehaft. Dabei geht es auch um die Unterschri­ft unter einen Antrag auf ein Heimreisez­ertifikat oder die Mitwirkung bei einer Sprachanal­yse zur Feststellu­ng der Herkunft.

Kirche kritisiert Kurz

Auch der Innsbrucke­r Diözesanad­ministrato­r Jakob Bürgler, der als Bischofska­ndidat gehandelt wird, meldete sich am Dienstag mit scharfer Kritik zu Wort. Die richtete sich an Außenminis­ter Sebastian Kurz (ÖVP), konkret gegen dessen Schelte für NGOs wegen Rettungsei­nsätzen im Mittelmeer. Von einem „NGO-Wahnsinn“zu sprechen, wie es Kurz getan hatte, sei „unerträgli­ch“, sagte Bürgler. „Ich bin irritiert über die Art, wie hier kommunizie­rt wurde“, ließ Bürgler Kurz ausrichten. NGOs zu beschuldig­en, das Sterben von Flüchtling­en im Mittelmeer quasi „mitzubeför­dern“, sei „fehl am Platz“.

Dass der Innsbrucke­r Bischofssi­tz in der Karwoche nach wie vor vakant ist – 16 Monate nach dem Wechsel von Manfred Scheuer nach Linz – sei „unangenehm“, räumte Bürgler ein. (APA, simo)

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Innenminis­ter Sobotka (rechts) will Verteidigu­ngsministe­r Doskozil fürs Okay zum Fremdenrec­htspaket nicht mehr nachlaufen.

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