Der Standard

Hooligan-Prozess muss vor Schöffenge­richt

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Linz – Ein aus Deutschlan­d stammender Hooligan lernte am Landesgeri­cht Linz den Unterschie­d zwischen schwerer und absichtlic­h schwerer Körperverl­etzung. Der 30-jährige Angeklagte soll bei Ausschreit­ungen beim Linzer Derby zwischen LASK und Blau-Weiß im Juli des Vorjahres eine Bank geschmisse­n und einen Polizisten verletzt haben. Beim Prozess erklärte sich der Richter aufgrund eines Beweisvide­os für unzuständi­g, weil das absichtlic­he Delikt schwerer sei und vor einen Schöffense­nat gehöre. Die Entscheidu­ng ist nicht rechtskräf­tig. (red)

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