Hooligan-Prozess muss vor Schöffengericht
Linz – Ein aus Deutschland stammender Hooligan lernte am Landesgericht Linz den Unterschied zwischen schwerer und absichtlich schwerer Körperverletzung. Der 30-jährige Angeklagte soll bei Ausschreitungen beim Linzer Derby zwischen LASK und Blau-Weiß im Juli des Vorjahres eine Bank geschmissen und einen Polizisten verletzt haben. Beim Prozess erklärte sich der Richter aufgrund eines Beweisvideos für unzuständig, weil das absichtliche Delikt schwerer sei und vor einen Schöffensenat gehöre. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. (red)