Höchstgericht: Auch bei Negativzinsen kein Geld für Kreditnehmer
Der VKI blitzte beim Obersten Gerichtshof ab: Selbst wenn die Zinsen unter null Prozent fallen sollten, müssen Banken diesen Vorteil nicht an Kreditnehmer weitergeben.
Wien – Die heimischen Banken können aufatmen: Selbst wenn die Zinsen negativ werden sollten, müssen sie keine Zahlungen an Kreditnehmer leisten. Diese Entscheidung gab der Oberste Gerichtshof am Donnerstag bekannt. Im Anlassfall hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geklagt, weil eine Bank Fremdwährungskreditnehmern mitgeteilt hatte, den Sollzinssatz bei null einzufrieren. Die Entscheidung gilt laut Gericht auch für Eurokredite. (red)
Wien – Kreditnehmer, die aufgrund des niedrigen Zinsumfelds gehofft hatten, sie würden weniger Kapital zurückzahlen müssen, als sie von der Bank geliehen haben, werden enttäuscht. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass Kreditnehmer das Kapital zur Gänze zurückzahlen müssen. Die Banken dürfen Negativzinsen zahlen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Der Hintergrund des aktuellen Falls: Im Februar 2015 versandte eine österreichische Bank (der OGH nennt keinen Namen) an ihre Fremdwährungskreditnehmer ein Schreiben, in dem sie klarstellte: Sollte der Sollzinssatz negativ werden, wird es keine Zinszahlungen der Bank an die Kunden geben, sondern es werde der Zinssatz bei null Prozent eingefroren.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte daraufhin die Bank auf Unterlassung. Der VKI sah eine Verletzung der Pflicht zur Vertragstreue und eine Verletzung der „Anpassungssymmetrie“, weil die Zinsanpassung nach oben offen, nach unten aber bei null begrenzt sei. Das Erstgericht teilte diese Rechtsansicht auch und gab der Klage des VKI statt. Das Berufungsgericht wies hingegen die Klage ab.
Deshalb musste nun der Oberste Gerichtshof entscheiden – und er gab der Revision des VKI nicht Folge. Beim Grundsatz der Ver- tragstreue handle es sich um ein „zivilrechtliches Prinzip, nicht aber um ein in jedem Einzelfall einzuhaltendes konkretes Gebot“, heißt es. Das zeige schon die vom Gesetz mehrfach eröffnete Möglichkeit, sich unter gewissen Umständen von einem Vertrag lösen zu können.
Kreditnehmer hat zu zahlen
Auch die Anpassungssymmetrie sieht der OGH bei einem Einfrieren der Sollzinsen bei null Prozent nicht verletzt. „Bei einem Kreditvertrag sind sich die Vertragsparteien regelmäßig darüber einig, dass der Kreditnehmer, nicht der Kreditgeber Zinsen zu zahlen hat“, heißt es wörtlich. Der Kreditnehmer könne bestenfalls damit rechnen, keine Sollzinsen zahlen zu müssen, nicht aber, dass der Kreditgeber bereit ist, dem Kreditnehmer Zinsen zu zahlen. (red)