Rabl soll Datenschutz verletzt haben
Entscheidung gegen Welser FPÖ-Bürgermeister
Wien/Wels – Bürgerbeteiligung hat Tücken: Sie ist auf Bürger angewiesen. Diese Erfahrung musste der Welser Bürgermeister Andreas Rabl (FPÖ) machen. Nur 15 Prozent nahmen an der von ihm groß angekündigten „Bürgerbefragung“am 2. Oktober teil.
Nun erhält Rabl den nächsten Dämpfer. Und zwar von der Datenschutzbehörde: Dass sich der Bürgermeister Daten aus dem Melderegister holte, um die Bürger gezielt anschreiben zu können, sei rechtswidrig. Rabl habe das Recht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten verletzt, heißt es im Bescheid, der dem STANDARD vorliegt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Berufungsfrist läuft.
Zwar dürfen Bürgermeister im Melderegister nachschauen, wenn sie Informationen für einen wichtigen Zweck brauchen. Dieser Zweck muss aber durch ein Gesetz gedeckt sein. Rabl argumentierte, er müsse die Bürger über die Befragung „informieren“. Tatsächlich gibt es eine Bestimmung, die eine Informationspflicht definiert. Darin steht, dass eine Information nur dann vorliegt, wenn alle Bürger die Auskunft erhalten. Rabl hatte jedoch nur österreichische Staatsbürger über 16 Jahre informiert, nicht die gesamte Wohnbevölkerung.
Die Stadt Wels hat vier Wochen Zeit, um zu berufen. Ob man dies tun werde, kann der Welser Magistratsdirektor Peter Franzmayr noch nicht sagen: „Wir prüfen das.“Er beharrt darauf, dass alles rechtens war. Die Behörde habe wohl ihre Ansicht geändert, denn früher, unter SPÖ-Stadtregierung, seien ähnliche Abfragen gemacht worden. Stimmt nicht, heißt es bei der Datenschutzbehörde: Man habe sich an einer Vorentscheidung orientiert. (sterk)