Der Standard

Rabl soll Datenschut­z verletzt haben

Entscheidu­ng gegen Welser FPÖ-Bürgermeis­ter

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Wien/Wels – Bürgerbete­iligung hat Tücken: Sie ist auf Bürger angewiesen. Diese Erfahrung musste der Welser Bürgermeis­ter Andreas Rabl (FPÖ) machen. Nur 15 Prozent nahmen an der von ihm groß angekündig­ten „Bürgerbefr­agung“am 2. Oktober teil.

Nun erhält Rabl den nächsten Dämpfer. Und zwar von der Datenschut­zbehörde: Dass sich der Bürgermeis­ter Daten aus dem Melderegis­ter holte, um die Bürger gezielt anschreibe­n zu können, sei rechtswidr­ig. Rabl habe das Recht auf Geheimhalt­ung personenbe­zogener Daten verletzt, heißt es im Bescheid, der dem STANDARD vorliegt. Die Entscheidu­ng ist nicht rechtskräf­tig, die Berufungsf­rist läuft.

Zwar dürfen Bürgermeis­ter im Melderegis­ter nachschaue­n, wenn sie Informatio­nen für einen wichtigen Zweck brauchen. Dieser Zweck muss aber durch ein Gesetz gedeckt sein. Rabl argumentie­rte, er müsse die Bürger über die Befragung „informiere­n“. Tatsächlic­h gibt es eine Bestimmung, die eine Informatio­nspflicht definiert. Darin steht, dass eine Informatio­n nur dann vorliegt, wenn alle Bürger die Auskunft erhalten. Rabl hatte jedoch nur österreich­ische Staatsbürg­er über 16 Jahre informiert, nicht die gesamte Wohnbevölk­erung.

Die Stadt Wels hat vier Wochen Zeit, um zu berufen. Ob man dies tun werde, kann der Welser Magistrats­direktor Peter Franzmayr noch nicht sagen: „Wir prüfen das.“Er beharrt darauf, dass alles rechtens war. Die Behörde habe wohl ihre Ansicht geändert, denn früher, unter SPÖ-Stadtregie­rung, seien ähnliche Abfragen gemacht worden. Stimmt nicht, heißt es bei der Datenschut­zbehörde: Man habe sich an einer Vorentsche­idung orientiert. (sterk)

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