Wien verschärft nach Uber-Boom Regeln für Mietautos
Neue Verordnung bringt Erleichterungen für Taxler – Mietwagen werden in die Schranken gewiesen
Wien – Die Stadt Wien will den Fahrdienstvermittler Uber stärker in die Pflicht nehmen. Eine neue Verordnung, die gestern, Donnerstag, in Begutachtung ging, schreibt strengere Regelungen für das Mietwagengewerbe vor. So müssen Mietwagenanbieter künftig dieselben Qualitätsanforderungen wie Taxis erfüllen. Gleichzeitig sind Vereinfachungen für das Taxigewerbe vorgesehen.
Die neue „Wiener Landesbetriebsordnung für das Taxi- und Mietwagengewerbe“soll mit Jänner 2018 in Kraft treten, teilte ein Sprecher von SP-Stadträtin Rena- te Brauner mit. Die bisherige Landesbetriebsordnung sei entrümpelt und vereinfacht worden.
Die neue Betriebsordnung komme mit halb so vielen Regelungen wie die bisherige aus. So wurden Bestimmungen wie jene der Mindestmaße des Taxidachschildes gestrichen. Außerdem soll es Erleichterungen für Taxis bei Großevents geben: Bei Veranstaltungen ab tausend Besuchern dürfen sie künftig legal auf Kunden warten, nicht mehr nur auf Taxlerplätzen.
Viele bisherigen Bestimmungen hätten vor allem Taxis betroffen. Stärkere Nutzung von Diens- ten der Sharing Economy, wie etwa Uber, mache es jedoch notwendig, die Qualitätsanforderungen des Taxigewerbes auf das Mietwagengewerbe auszuweiten.
So schreibt die neue Verordnung vor, dass Mietwagenbetreiber künftig wie Taxibetreiber bei der Anmeldung einen Bescheid der Zulassungsbehörde vorlegen müssen, der feststellt, dass das Auto bestimmten Qualitätsanforderungen entspricht. Diese betreffen die Ausrüstung, etwa eine verpflichtende Klimaanlage, die Beschaffenheit und Kennzeichnung der Fahrzeuge. Außerdem müssen mit der Neuregelung nicht nur Taxis, sondern auch neue Mietwagen mit einem Euro-6-Motor ausgestattet sein. Wie es von Taxlern verlangt wurde, wird auch die Rückkehrpflicht für Mietwagen vorgeschrieben: Sie müssen nach einer Fahrt zur Betriebsstätte zurückkehren. Zudem wird die Abgrenzung zwischen den beiden streng geregelt. Die Kennzeichnung von Mietwagen mit Dachschildern bzw. deren Ausstattung mit Taxametern ist verboten. Alle Maßnahmen, die den Eindruck erwecken, Mietwagen seien Taxis, sind ebenso untersagt. (APA)