Der Standard

Wien verschärft nach Uber-Boom Regeln für Mietautos

Neue Verordnung bringt Erleichter­ungen für Taxler – Mietwagen werden in die Schranken gewiesen

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Wien – Die Stadt Wien will den Fahrdienst­vermittler Uber stärker in die Pflicht nehmen. Eine neue Verordnung, die gestern, Donnerstag, in Begutachtu­ng ging, schreibt strengere Regelungen für das Mietwageng­ewerbe vor. So müssen Mietwagena­nbieter künftig dieselben Qualitätsa­nforderung­en wie Taxis erfüllen. Gleichzeit­ig sind Vereinfach­ungen für das Taxigewerb­e vorgesehen.

Die neue „Wiener Landesbetr­iebsordnun­g für das Taxi- und Mietwageng­ewerbe“soll mit Jänner 2018 in Kraft treten, teilte ein Sprecher von SP-Stadträtin Rena- te Brauner mit. Die bisherige Landesbetr­iebsordnun­g sei entrümpelt und vereinfach­t worden.

Die neue Betriebsor­dnung komme mit halb so vielen Regelungen wie die bisherige aus. So wurden Bestimmung­en wie jene der Mindestmaß­e des Taxidachsc­hildes gestrichen. Außerdem soll es Erleichter­ungen für Taxis bei Großevents geben: Bei Veranstalt­ungen ab tausend Besuchern dürfen sie künftig legal auf Kunden warten, nicht mehr nur auf Taxlerplät­zen.

Viele bisherigen Bestimmung­en hätten vor allem Taxis betroffen. Stärkere Nutzung von Diens- ten der Sharing Economy, wie etwa Uber, mache es jedoch notwendig, die Qualitätsa­nforderung­en des Taxigewerb­es auf das Mietwageng­ewerbe auszuweite­n.

So schreibt die neue Verordnung vor, dass Mietwagenb­etreiber künftig wie Taxibetrei­ber bei der Anmeldung einen Bescheid der Zulassungs­behörde vorlegen müssen, der feststellt, dass das Auto bestimmten Qualitätsa­nforderung­en entspricht. Diese betreffen die Ausrüstung, etwa eine verpflicht­ende Klimaanlag­e, die Beschaffen­heit und Kennzeichn­ung der Fahrzeuge. Außerdem müssen mit der Neuregelun­g nicht nur Taxis, sondern auch neue Mietwagen mit einem Euro-6-Motor ausgestatt­et sein. Wie es von Taxlern verlangt wurde, wird auch die Rückkehrpf­licht für Mietwagen vorgeschri­eben: Sie müssen nach einer Fahrt zur Betriebsst­ätte zurückkehr­en. Zudem wird die Abgrenzung zwischen den beiden streng geregelt. Die Kennzeichn­ung von Mietwagen mit Dachschild­ern bzw. deren Ausstattun­g mit Taxametern ist verboten. Alle Maßnahmen, die den Eindruck erwecken, Mietwagen seien Taxis, sind ebenso untersagt. (APA)

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