Der Standard

Gegenwind für Martin Schulz

EU-Parlament rügt Personalpo­litik, Umfragewer­t sinkt

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Berlin/Brüssel – Kurz vor zwei wichtigen Wahlen – SchleswigH­olstein (7. Mai) und NordrheinW­estfalen (14. Mai) – muss SPDChef und Kanzlerkan­didat Martin Schulz zwei Rückschläg­e hinnehmen. Das EU-Parlament erteilt ihm für seine Personalpo­litik und den Umgang mit Steuergeld­ern in seiner Zeit als EU-Parlaments­präsident eine Rüge. Zudem liegt die SPD in Umfragen wieder klar hinter der Union.

Schulz war von 2012 bis 2017 Präsident des Europaparl­aments. In dieser Zeit schickte er seinen Mitarbeite­r Markus Engels auf Dauerdiens­treise nach Berlin. Engels aber hatte seinen Lebensmitt­elpunkt in Berlin. Durch die Dienstreis­en konnte der nunmehrige Wahlkampfm­anager von Schulz von einer 16-prozentige­n Auslandszu­lage und auch von Taggeldern (Diäten) profitiere­n.

Kritik kommt von der CSU. „Jetzt ist es amtlich: Das EU-Parlament rügt Expräsiden­ten Schulz für seine Günstlings­wirtschaft. Kandidat Schulz hat eine handfes- te Affäre am Hals“, erklärt Generalsek­retär Andreas Scheuer. Die SPD hingegen sieht in der Rüge eine vom Gegner initiierte Schmutzkam­pagne, Schulz erklärte bisher zur Angelegenh­eit nur, er habe „korrekt“gehandelt.

Vorbei sind auch die Zeiten, in denen die SPD dank des „SchulzEffe­ktes“in Umfragen gleichauf mit der SPD lag. Laut ZDF-Politbarom­eter liegt die SPD derzeit bei 29 Prozent, die Union bei 37.

Geldsegen für Helmut Kohl

Freuen kann sich hingegen Altkanzler Helmut Kohl – nicht nur über die Umfragewer­te seiner Partei. Das Landgerich­t Köln sprach ihm eine Rekordsumm­e von einer Million Euro als Entschädig­ung zu, weil das Buch Vermächtni­s: Die Kohl-Protokolle sein Persönlich­keitsrecht schwer verletzt habe. Die Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens haben für das Buch vertraulic­he Äußerungen Kohls verwendet. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräf­tig. (bau)

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