Der Standard

Im Schattenpu­nkt

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„Es ist gerade der Sinn der Landesgese­tzgebung, unterschie­dliche Regelungen zu treffen, weil man in den Ländern näher am Bürger und an der Sache ist.“Sagt das Institut für Föderalism­us, mit Sitz in Innsbruck. Gut, dass man einmal von dieser Einrichtun­g hört, die von Tirol, Vorarlberg und Oberösterr­eich unterstütz­t wird.

Der oberösterr­eichische Landtagspr­äsident Viktor Sigl (ÖVP) wird denn auch auf der Website des Instituts so zitiert: „Nur starke föderale Strukturen ermögliche­n zielgerich­tete, schnelle und lebensnahe Entscheidu­ngen. Zusätzlich­e Kompetenze­n für die Länder – beispielsw­eise in der Standortpo­litik oder in Bildungsan­gelegenhei­ten – erhöhen die Schlagkraf­t weiter.“

Richtig, sieht man zum Beispiel im Schulwesen. Deshalb sind unterschie­dliche Regelungen in den Bundesländ­ern ein Beweis für „zielgerich­tete, schnelle und lebensnahe Entscheidu­ngen“: So beträgt etwa der Mindestabs­tand zwischen Gebäude und Grundstück­sgrenze in der Steiermark zwei Meter plus einen Meter für jedes Geschoß, in Niederöste­rreich hingegen drei Meter, in Kärnten aber wird er mathematis­ch nach „Schattenpu­nkten“berechnet.

Das hat alles seinen Sinn. Und deshalb kann sich der steirische SPÖ-Vizelandes­hauptmann Michael Schickhofe­r, der die Landesgese­tzgebung vereinheit­lichen und die Landtage im Bundesrat aufgehen lassen will, seinen Schattenpu­nkt aufzeichne­n gehen.

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