Der Standard

Von der Leyen entschuldi­gt sich

Ministerin bedauert Kritik an deutscher Bundeswehr

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Berlin/Wien – Vor rund 100 Generälen und anderen Führungskr­äften der Bundeswehr zeigte die deutsche Verteidigu­ngsministe­rin Ursula von der Leyen am Donnerstag­nachmittag schließlic­h Reue. Die Mitglieder der Armee würden einen „unverzicht­baren Dienst für unser Land“leisten, sagte die CDUPolitik­erin laut Spiegel- Informatio­nen. Das hätte sie auch schon am Wochenende zuvor sagen sollen, sagte von der Leyen – bevor sie von „Führungssc­hwäche“der Armee in Bezug auf Rechtsextr­emismus und den terrorverd­ächtigen Franco A. sprach und damit, wie öffentlich kritisiert, zu einem Pauschalsc­hlag gegen die Bundeswehr ausholte.

Druck auf Ministerin

Während die Bundesanwa­ltschaft in Karlsruhe gegen den ehemaligen Oberleutna­nt Franco A. wegen des Verdachts auf Anschlagsp­lanung ermittelt, gerät die Verteidigu­ngsministe­rin immer mehr unter Druck. SPD-Vorsitzend­er Martin Schulz kritisiert­e in Medieninte­rviews: „Frau von der Leyen muss endlich von Selbstvert­eidigung auf Aufklärung umschalten.“Linke und Grüne fordern im Bundestag eine Sondersitz­ung des Verteidigu­ngsausschu­sses. Die Ministerin sollte selbst Bericht über die Ermittlung­en und geplanten Konsequenz­en ablegen.

Der 28-jährige deutsche Exsoldat Franco A. hatte sich 2015 als syrischer Flüchtling ausgegeben und Ende 2016 fälschlich­erweise subsidiäre­n Schutz erhalten. Es wird vermutet, dass er als „Syrer“Anschläge auf deutsche Politiker geplant hatte, um öffentlich­e Ressentime­nts gegen Flüchtling­e im Land zu fördern. Am Donnerstag war bekannt geworden, dass der ebenfalls verhaftete 24-jährige Komplize des Exsoldaten in Besitz von Munition und Ausrüs- tung aus Bundeswehr­beständen gewesen ist.

Das Innenminis­terium prüft, ob systematis­che Fehler der Grund dafür sind, dass A. Asyl erhalten hat. Deshalb werden 2000 positive Asylbesche­ide zwischen 1. Jänner 2016 und 27. April dieses Jahres neu geprüft. Noch im Mai soll das Ergebnis vorliegen. (bbl) Aufforderu­ng zur Stellungna­hme kann an der Botschaft eine schriftlic­he Eingabe gemacht werden. Meist wird verlangt, dass sie in deutscher Sprache erfolgt. Bleibt es beim Nein, können die Verwaltung­sgerichte angerufen werden. Dieses Verfahren braucht aber Zeit, im Fall verweigert­er Touristenv­isa ist der Anlass für den Einreisewu­nsch meist vorbei, wenn eine Entscheidu­ng kommt.

Frage: Muss man nach einer Ablehnung jahrelang warten, um wieder eine Chance auf ein Visum zu haben? Antwort: Nein. Eine Ablehnung wird laut Marhold zwar gespeicher­t, hat aber keine Sperrwirku­ng wie ein Aufenthalt­sverbot.

Frage: Gibt es außer Touristenv­isa auch andere Einreiseti­tel? Antwort: Ja. Das Touristenv­isum (oder Reisevisum oder Visum C) basiert, wie das Flugtransi­tvisum (oder Visum A), auf dem seit 2009 Schengen-weit geltenden EU-Visakodex. Touristenv­isa gelten bis zu 90 Tage binnen 180 Tagen. Flugtransi­tvisa werden von Angehörige­n mancher (Krisen-)Staaten wie Afghanista­n oder dem Irak benötigt, um in einem Schengen-Staat von einem Flieger in den nächsten umsteigen zu dürfen. Ein Aufenthalt­svisum (Visum D) wiederum ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu sechs Monaten. Es ist im Fremdenpol­izeigesetz kodifizier­t. Die vom Visumswerb­er zu erfüllende­n Bedingunge­n sind je gleich.

Frage: Gibt es, von längerfris­tigen Aufenthalt­srechten abgesehen, sonst legale Einreisemö­glichkeite­n? Antwort: Von humanitäre­n Visa laut Fremdenpol­izeigesetz abgesehen, die „trotz Vorliegens eines Versagungs­grundes“erteilt werden können – aber laut Marhold selten erteilt werden –, nicht. Wer ohne Visum kommt, kommt (wie etwa Asylsuchen­de) illegal.

Frage: Wie geht es jetzt im Fall Ismail Eskin weiter? Antwort: Die grüne Menschenre­chtssprech­erin Alev Korun hat an das Außenminis­terium eine parlamenta­rische Anfrage gestellt. Unterdesse­n wurde am Freitag ein weiterer Fall umstritten­er Visumsverw­eigerung bekannt: Drei Spitzenläu­fer aus Äthiopien können aus diesem Grund nicht zum Salzburg-Marathon am Sonntag kommen.

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