Von der Leyen entschuldigt sich
Ministerin bedauert Kritik an deutscher Bundeswehr
Berlin/Wien – Vor rund 100 Generälen und anderen Führungskräften der Bundeswehr zeigte die deutsche Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen am Donnerstagnachmittag schließlich Reue. Die Mitglieder der Armee würden einen „unverzichtbaren Dienst für unser Land“leisten, sagte die CDUPolitikerin laut Spiegel- Informationen. Das hätte sie auch schon am Wochenende zuvor sagen sollen, sagte von der Leyen – bevor sie von „Führungsschwäche“der Armee in Bezug auf Rechtsextremismus und den terrorverdächtigen Franco A. sprach und damit, wie öffentlich kritisiert, zu einem Pauschalschlag gegen die Bundeswehr ausholte.
Druck auf Ministerin
Während die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gegen den ehemaligen Oberleutnant Franco A. wegen des Verdachts auf Anschlagsplanung ermittelt, gerät die Verteidigungsministerin immer mehr unter Druck. SPD-Vorsitzender Martin Schulz kritisierte in Medieninterviews: „Frau von der Leyen muss endlich von Selbstverteidigung auf Aufklärung umschalten.“Linke und Grüne fordern im Bundestag eine Sondersitzung des Verteidigungsausschusses. Die Ministerin sollte selbst Bericht über die Ermittlungen und geplanten Konsequenzen ablegen.
Der 28-jährige deutsche Exsoldat Franco A. hatte sich 2015 als syrischer Flüchtling ausgegeben und Ende 2016 fälschlicherweise subsidiären Schutz erhalten. Es wird vermutet, dass er als „Syrer“Anschläge auf deutsche Politiker geplant hatte, um öffentliche Ressentiments gegen Flüchtlinge im Land zu fördern. Am Donnerstag war bekannt geworden, dass der ebenfalls verhaftete 24-jährige Komplize des Exsoldaten in Besitz von Munition und Ausrüs- tung aus Bundeswehrbeständen gewesen ist.
Das Innenministerium prüft, ob systematische Fehler der Grund dafür sind, dass A. Asyl erhalten hat. Deshalb werden 2000 positive Asylbescheide zwischen 1. Jänner 2016 und 27. April dieses Jahres neu geprüft. Noch im Mai soll das Ergebnis vorliegen. (bbl) Aufforderung zur Stellungnahme kann an der Botschaft eine schriftliche Eingabe gemacht werden. Meist wird verlangt, dass sie in deutscher Sprache erfolgt. Bleibt es beim Nein, können die Verwaltungsgerichte angerufen werden. Dieses Verfahren braucht aber Zeit, im Fall verweigerter Touristenvisa ist der Anlass für den Einreisewunsch meist vorbei, wenn eine Entscheidung kommt.
Frage: Muss man nach einer Ablehnung jahrelang warten, um wieder eine Chance auf ein Visum zu haben? Antwort: Nein. Eine Ablehnung wird laut Marhold zwar gespeichert, hat aber keine Sperrwirkung wie ein Aufenthaltsverbot.
Frage: Gibt es außer Touristenvisa auch andere Einreisetitel? Antwort: Ja. Das Touristenvisum (oder Reisevisum oder Visum C) basiert, wie das Flugtransitvisum (oder Visum A), auf dem seit 2009 Schengen-weit geltenden EU-Visakodex. Touristenvisa gelten bis zu 90 Tage binnen 180 Tagen. Flugtransitvisa werden von Angehörigen mancher (Krisen-)Staaten wie Afghanistan oder dem Irak benötigt, um in einem Schengen-Staat von einem Flieger in den nächsten umsteigen zu dürfen. Ein Aufenthaltsvisum (Visum D) wiederum ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu sechs Monaten. Es ist im Fremdenpolizeigesetz kodifiziert. Die vom Visumswerber zu erfüllenden Bedingungen sind je gleich.
Frage: Gibt es, von längerfristigen Aufenthaltsrechten abgesehen, sonst legale Einreisemöglichkeiten? Antwort: Von humanitären Visa laut Fremdenpolizeigesetz abgesehen, die „trotz Vorliegens eines Versagungsgrundes“erteilt werden können – aber laut Marhold selten erteilt werden –, nicht. Wer ohne Visum kommt, kommt (wie etwa Asylsuchende) illegal.
Frage: Wie geht es jetzt im Fall Ismail Eskin weiter? Antwort: Die grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun hat an das Außenministerium eine parlamentarische Anfrage gestellt. Unterdessen wurde am Freitag ein weiterer Fall umstrittener Visumsverweigerung bekannt: Drei Spitzenläufer aus Äthiopien können aus diesem Grund nicht zum Salzburg-Marathon am Sonntag kommen.