Europas restriktive Visumspolitik
Die Visumsverweigerung für den türkischen Journalisten Ismail Eskin hat den Blick auf die bestehenden Einreisemöglichkeiten von Drittstaatsangehörigen gelenkt. Sie sind EU-weit recht begrenzt.
FRAGE & ANTWORT: Frage: Der türkische Journalist Ismail Eskin, der in Wien stellvertretend für in der Türkei inhaftierte Kollegen den Concordia-Publizistikpreis entgegennehmen sollte, konnte trotz Visumsantrags nicht einreisen. Welche Voraussetzungen erfüllte er nicht? Antwort: Die österreichische Botschaft in Ankara führt in ihrer Erstablehnung zwei (von acht) Versagungsgründen an: Eskin habe keinen Nachweis erbracht, über ausreichend Mittel für Aufenthalt und Rückreise zu verfügen, und es bestünden Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit seiner Aussagen.
Frage: Für die Kosten kam der Presseclub Concordia auf, dass Eskin zur Preisverleihung wollte, stand zweifelsfrei fest. Wo also lag das Problem? Antwort: Laut dem Rechtsexperten und langjährigen Berater in Einreise- und Aufenthaltsangelegenheiten beim Verein Helping Hands, Peter Marhold, steht bei Visaerteilungen für die Behörden im Mittelpunkt, ob ein Drittstaatsangehöriger den Schengen-Raum auch sicher wieder verlässt. Marhold spricht von „Migrationsalarm“in den für Visa zuständigen Botschaften. Aus dem Außenministerium kam auf die Frage, nach welchen Kriterien bewertet wird, ob ein Visumswerber die Voraussetzungen erfüllt, bis Redaktionsschluss keine Antwort.
Frage: Kann man sich wegen einer Visumsablehnung beschweren? Antwort: Schon. Nach einer ersten