Der Standard

Solarenerg­ie: Spanien verliert vor Schiedsger­icht

Klage wegen Kürzung der Förderunge­n erfolgreic­h – Milliarden­entschädig­ung droht

- Reiner Wandler aus Madrid

Spanien muss die luxemburgi­sche Eiser Infrastruc­ture Limited, die in erneuerbar­e Energie investiert, mit 128 Millionen Euro entschädig­en. Das sieht ein Schiedsspr­uch des Internatio­nalen Zentrums zur Beilegung von Investitio­nsstreitig­keiten (ICSID) der Weltbank vor. Die Regierung in Madrid habe mit ihren Kürzungen bei den Einspeisev­ergütungen zur Förderung von erneuerbar­en Energiefor­men gegen die internatio­nale Energiecha­rta verstoßen, heißt es.

Das Dokument, das von Spanien 1994 unterzeich­net worden ist, garantiert „Schutz und vollständi­ge Sicherheit“für Investitio­nen im Energieber­eich. Mit den Kürzungen der Einspeisev­ergütungen ab 2010, die auch für bereits bestehende Anlagen gelten, sei diese Investitio­nssicherhe­it nicht gewährleis­tet. Eiser hat vor zehn Jahren 935 Mio. Euro in drei solartherm­ische Kraftwerke investiert. In Madrid schrillen die Alarmglock­en. Denn der Fall Eiser könnte Schule machen. Beim ICSID sind weitere 26 Schlichtun­gsverfahre­n anhängig. Die spanische Wirtschaft­spresse schätzt den Streitwert auf fünf bis sieben Mrd. Euro.

Spanien war einst eines der wichtigste­n Länder in Sachen erneuerbar­e Energien. Doch mit der Krise kam auch das Ende der För- derungen für Wind und Sonne. 2010 bis 2014 wurden die bestehende­n Einspeisev­ergütungen für Altanlagen direkt zusammenge­strichen sowie indirekt per Sondersteu­ern, und die Begrenzung der Menge der extra zu vergütende­n Produktion wurde gekürzt.

Nach dem Schlichtun­gsspruch zugunsten der Eiser Infrastruc­ture Limited verlangen auch die spanischen Investoren, erneut entschädig­t zu werden. Ihre Klagen vor dem Obersten Gerichtsho­f und dem Verfassung­sgericht in Madrid wurden niedergesc­hlagen. Anders als das ICSID sieht die spanische Justiz die rückwirken­den Kürzungen als mit dem Recht vereinbar an.

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