Solarenergie: Spanien verliert vor Schiedsgericht
Klage wegen Kürzung der Förderungen erfolgreich – Milliardenentschädigung droht
Spanien muss die luxemburgische Eiser Infrastructure Limited, die in erneuerbare Energie investiert, mit 128 Millionen Euro entschädigen. Das sieht ein Schiedsspruch des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) der Weltbank vor. Die Regierung in Madrid habe mit ihren Kürzungen bei den Einspeisevergütungen zur Förderung von erneuerbaren Energieformen gegen die internationale Energiecharta verstoßen, heißt es.
Das Dokument, das von Spanien 1994 unterzeichnet worden ist, garantiert „Schutz und vollständige Sicherheit“für Investitionen im Energiebereich. Mit den Kürzungen der Einspeisevergütungen ab 2010, die auch für bereits bestehende Anlagen gelten, sei diese Investitionssicherheit nicht gewährleistet. Eiser hat vor zehn Jahren 935 Mio. Euro in drei solarthermische Kraftwerke investiert. In Madrid schrillen die Alarmglocken. Denn der Fall Eiser könnte Schule machen. Beim ICSID sind weitere 26 Schlichtungsverfahren anhängig. Die spanische Wirtschaftspresse schätzt den Streitwert auf fünf bis sieben Mrd. Euro.
Spanien war einst eines der wichtigsten Länder in Sachen erneuerbare Energien. Doch mit der Krise kam auch das Ende der För- derungen für Wind und Sonne. 2010 bis 2014 wurden die bestehenden Einspeisevergütungen für Altanlagen direkt zusammengestrichen sowie indirekt per Sondersteuern, und die Begrenzung der Menge der extra zu vergütenden Produktion wurde gekürzt.
Nach dem Schlichtungsspruch zugunsten der Eiser Infrastructure Limited verlangen auch die spanischen Investoren, erneut entschädigt zu werden. Ihre Klagen vor dem Obersten Gerichtshof und dem Verfassungsgericht in Madrid wurden niedergeschlagen. Anders als das ICSID sieht die spanische Justiz die rückwirkenden Kürzungen als mit dem Recht vereinbar an.