Der Standard

Schiedskla­usel keine Kostenfrag­e

Umfrage zeigt Unternehme­nsmotive für Schiedsver­fahren

- Eric Frey

Wien – Dass Schiedskla­useln und -verfahren an Bedeutung für die Wirtschaft zunehmen, ist bekannt. Aber wie viele österreich­ische Unternehme­n tatsächlic­h über solche Privattrib­unale ihre Streitigke­iten beilegen statt über ordentlich­e Gerichte, wollten die auf Schiedsrec­ht spezialisi­erte Kanzlei Konrad & Partner und die Industriel­lenvereini­gung erfahren. Eine Umfrage der Donau-Uni Krems unter IV-Mitglieder­n ergab, dass 53 Prozent für internatio­nale Streitfäll­e Schiedsger­ichte bevorzugen, aber nur 13 Prozent für nationale Fälle. Bei den Motiven spielen Kosten nur eine untergeord­nete Rolle: Nur 13 Prozent nannten dies als Grund. Auch bei der Auswahl des Schiedsort­es sind die Kosten nur für ein Drittel der Befragten ausschlagg­ebend. Wichtiger sind die Rechtsordn­ung des jeweiligen Landes sowie die „Benutzerfr­eundlichke­it“– etwa die Lage, Sprache oder Kultur – eines Standortes (siehe Grafik).

Wie erwartet entscheide­n sich die meisten Unternehme­n für Schiedskla­useln, weil sie Prozesse vor nationalen Gerichten vermeiden wollen. Bevor sie aber ein Schiedsger­icht anruft, sucht die Mehrheit eine Streitbeil­egung über Mediation, „Dispute Adjudicati­on Boards“oder informelle Verhandlun­gen.

Common-Law-Fallstrick­e

Für Anwalt Christian Konrad ist ein anderes Ergebnis der Umfrage wichtiger. Er warnt davor, dass Unternehme­n durch Schiedskla­useln mit dem Common Law, dem angloameri­kanischen Recht, in Berührung kommen, ohne es zu wollen. Dazu gehört etwa die Möglichkei­t, sich mit Zeugen vor der Einvernahm­e abzusprech­en. Das gilt in Kontinenta­leuropa meist als unerlaubte Zeugenbeei­nflussung, ist im angloameri­kanischen Raum aber üblich.

Vor allem aber die DiscoveryV­erfahren im Common Law, die zur Hergabe aller internen Dokumenten zwingen, können für böse Überraschu­ngen sorgen, sagt Konrad. Er verweist auf ein Ergebnis der Umfrage, wonach ein Drittel der befragten Unternehme­n schon einmal gezwungen worden ist, in Schiedsver­fahren Beweismitt­el gegen seinen Willen herauszuge­ben. „Viele Unternehme­n wissen nicht, worauf sie sich einlassen, und gehen unvorberei­tet in ein Verfahren“, sagt er. Beim Formuliere­n der Schiedskla­usel ließen sich diese Fallstrick­e vermeiden, dafür müsse man mehr Bewusstsei­n schaffen, sagt Konrad.

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