Schiedsklausel keine Kostenfrage
Umfrage zeigt Unternehmensmotive für Schiedsverfahren
Wien – Dass Schiedsklauseln und -verfahren an Bedeutung für die Wirtschaft zunehmen, ist bekannt. Aber wie viele österreichische Unternehmen tatsächlich über solche Privattribunale ihre Streitigkeiten beilegen statt über ordentliche Gerichte, wollten die auf Schiedsrecht spezialisierte Kanzlei Konrad & Partner und die Industriellenvereinigung erfahren. Eine Umfrage der Donau-Uni Krems unter IV-Mitgliedern ergab, dass 53 Prozent für internationale Streitfälle Schiedsgerichte bevorzugen, aber nur 13 Prozent für nationale Fälle. Bei den Motiven spielen Kosten nur eine untergeordnete Rolle: Nur 13 Prozent nannten dies als Grund. Auch bei der Auswahl des Schiedsortes sind die Kosten nur für ein Drittel der Befragten ausschlaggebend. Wichtiger sind die Rechtsordnung des jeweiligen Landes sowie die „Benutzerfreundlichkeit“– etwa die Lage, Sprache oder Kultur – eines Standortes (siehe Grafik).
Wie erwartet entscheiden sich die meisten Unternehmen für Schiedsklauseln, weil sie Prozesse vor nationalen Gerichten vermeiden wollen. Bevor sie aber ein Schiedsgericht anruft, sucht die Mehrheit eine Streitbeilegung über Mediation, „Dispute Adjudication Boards“oder informelle Verhandlungen.
Common-Law-Fallstricke
Für Anwalt Christian Konrad ist ein anderes Ergebnis der Umfrage wichtiger. Er warnt davor, dass Unternehmen durch Schiedsklauseln mit dem Common Law, dem angloamerikanischen Recht, in Berührung kommen, ohne es zu wollen. Dazu gehört etwa die Möglichkeit, sich mit Zeugen vor der Einvernahme abzusprechen. Das gilt in Kontinentaleuropa meist als unerlaubte Zeugenbeeinflussung, ist im angloamerikanischen Raum aber üblich.
Vor allem aber die DiscoveryVerfahren im Common Law, die zur Hergabe aller internen Dokumenten zwingen, können für böse Überraschungen sorgen, sagt Konrad. Er verweist auf ein Ergebnis der Umfrage, wonach ein Drittel der befragten Unternehmen schon einmal gezwungen worden ist, in Schiedsverfahren Beweismittel gegen seinen Willen herauszugeben. „Viele Unternehmen wissen nicht, worauf sie sich einlassen, und gehen unvorbereitet in ein Verfahren“, sagt er. Beim Formulieren der Schiedsklausel ließen sich diese Fallstricke vermeiden, dafür müsse man mehr Bewusstsein schaffen, sagt Konrad.