Neuwahlen bedeuten Aus für U-Ausschuss
Wahltermin bereits im August möglich, aber Ende September realistisch
Innenpolitisch hätte das Jahr recht ruhig werden können – zumindest ohne Wahlen. Nun hängt aber alles von der Entscheidung des ÖVP-Vorstandes am Sonntag ab: Wollen die Schwarzen die Koalition mit einem neuen Parteichef fortführen oder die Zusammenarbeit mit der SPÖ aufkündigen?
Entscheidet sich der Juniorpartner gegen die Fortsetzung der Regierung, kann bereits am Dienstag der Neuwahlantrag im Nationalrat eingebracht werden. Danach wird er dem Verfassungsausschuss zugewiesen, dort behandelt und könnte am Mittwoch im Plenum beschlossen werden.
Der Wahltermin ist damit noch nicht fixiert. Zunächst muss die Regierung in Abstimmung mit dem Hauptausschuss einen Tag festlegen. Zwischen Verordnung mit Wahltermin und Stichtag und dem tatsächlichen Wahltag müssen laut Gesetz 82 Tage liegen, meist sind es 90 Tage. Der Hauptausschuss muss den Termin bestätigen und bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen um eine Kundmachung im Bundesgesetzblatt ansuchen.
Wenn kommende Woche die Nationalratsauflösung beschlossen werden würde, könnte theoretisch schon im August gewählt werden. Wahlen im Sommer wären aber höchst ungewöhnlich, ein Termin Ende September oder Anfang Oktober gilt als sehr viel wahrscheinlicher.
Ende des U-Ausschusses
Ein Neuwahlbeschluss hätte weitreichende Konsequenzen für den Eurofighter-U-Ausschuss. Das „Bundesgesetz zur vorzeitigen Beendigung der Gesetzgebungsperiode“würde nämlich das Aus für das Untersuchungsgremium bringen – noch bevor der Ausschuss die Arbeit richtig aufgenommen hat. „Das Beweisverfahren wird mit der Kundmachung beendet, auch ohne einen einzigen Zeugen gehört zu haben“, erklärt Parlamentarismusexperte Werner Zögernitz im STANDARD- Gespräch. Damit die Causa Eurofighter wie geplant untersucht werden kann, müsste vom neu gewählten Nationalrat der Untersuchungsausschuss erneut eingesetzt werden. Das gilt für alle Gesetzgebungs- und Kontrollverfahren, wie etwa für das noch nicht beschlossene Informationsfreiheitsgesetz. „Normalerweise verfällt alles, was in der Periode noch nicht erlassen wurde“, sagt der Präsident des Institutes für Parlamentarismus.
Ausnahmen bilden Volksbegehren, Bürgerinitiativen und Rechnungshofberichte. Hier gilt das „Diskontinuitätsprinzip“, führt Zögernitz aus. Denn man könne nicht davon ausgehen, dass die Bürger mit den Gesetzgebungsperioden vertraut seien und darauf Rücksicht nehmen.
Allerdings bedeutet die Nationalratsauflösung nicht, dass die Republik ohne Gesetzgeber auskommen muss. Die derzeitigen Abgeordneten bleiben im Amt, bis sich ein neuer Nationalrat konstituiert hat – bis spätestens 30 Tage nach der Wahl. (mte)