Der Standard

Keine Kostenexpl­osion

Mindestsic­herung läuft in Salzburg ohne Kürzung

- Stefanie Ruep

Salzburg – Salzburgs Sozialland­esrat Heinrich Schellhorn (Grüne) ist zufrieden. „Alles im grünen Bereich bei der Mindestsic­herung“, erklärt er am Donnerstag. Obwohl Salzburg eines der Bundesländ­er ist, in denen diese Hilfe nicht gekürzt oder verschärft wurde, sind die Zahlen stabil. Trotz eines Anstiegs von Asylberech­tigten in der Mindestsic­herung ist die Bezieherza­hl nur um 1,1 Prozent gestiegen. 844,46 Euro erhält eine alleinsteh­ende Person in Salzburg pro Monat, während der Betrag etwa in Vorarlberg oder Tirol auf 633 Euro gesenkt wurde.

8834 Menschen bezogen im Jahr 2016 in Salzburg Mindestsic­herung. 70 Prozent davon sind „Aufstocker“, brauchen also die Mindestsic­herung als Zusatzleis­tung zu Gehalt, Arbeitslos­en- oder Kinderbetr­euungsgeld. Die Verweildau­er sei mit 7,3 Monaten im Schnitt kurz, sagt der Sozialland­esrat. „Die prognostiz­ierte Kostenexpl­osion der Mindestsic­herungsaus­gaben wegen der Flüchtling­ssituation ist nicht eingetrete­n“, sagt Schellhorn. Die Kosten stiegen gegenüber 2015 um 6,7 Prozent auf 43,5 Millionen Euro.

Weniger Inländer

Die höhere Zahl an Asylberech­tigten ist durch die Flüchtling­sankünfte 2015 bedingt. Aufgrund der guten Arbeitsmar­ktlage in Salzburg gebe es gleichzeit­ig einen Rückgang bei den inländisch­en Beziehern. Um auch den Asylberech­tigten einen schnellen Einstieg in die Berufswelt zu ermögliche­n, hat Salzburg eine eigene Clearingst­elle. Dort wird überprüft, mit welcher Hilfe Flüchtling­e die Integratio­n in den Arbeitsmar­kt schaffen. „Die Mindest- sicherung ist eine Überbrücku­ngshilfe, um den Start oder den Wiedereins­tieg in das Berufslebe­n zu ermögliche­n, keine soziale Hängematte“, betont Schellhorn.

Eine Deckelung der Mindestsic­herung wie etwa in Niederöste­rreich ist für den Landesrat kein Thema. „Das würde nur Familien mit mehreren Kindern betreffen. Die Kinder würden bestraft“, betont Schellhorn. Warum es in Salzburg auch ohne Kürzungen geht? „Wir haben ein sehr gutes Gesetz und einen strengen Vollzug“, sagt Schellhorn.

Alle Bezieher müssten auch Maßnahmen zum Wiedereint­ritt in den Arbeitsmar­kt absolviere­n, andernfall­s werde die Mindestsic­herung gekürzt. Das geschah im Vorjahr bei 760 Personen.

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