Der Standard

EuGH- Generalanw­alt für Kontrollen des Taxidienst­es Uber

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Luxemburg / San Francisco – Neue Steine für den US-Fahrdienst­vermittler Uber in Europa. Nach Einschätzu­ng des Generalanw­alts am Gerichtsho­f der Europäisch­en Union (EuGH) ist das Unternehme­n ein Verkehrsdi­enstleiste­r und muss entspreche­nd kontrollie­rt werden. Uber betreibe zwar eine elektronis­che Plattform, sei aber nicht wie von der Firma angegeben ein reiner Informatio­nsdienstle­ister, erklärte Generalanw­alt Maciej Szpunar.

Sollten die Richter der Einschätzu­ng folgen, könnte sich das auf Firmen wie den Privatzimm­ervermittl­er Airbnb und den Essenslief­eranten Deliveroo auswirken. Es wäre richtungsw­eisend für die sogenannte Sharing Economy. Der EuGH schließt sich oft der Analyse des Generalanw­alts an.

Uber erklärte, es werde das Urteil abwarten. Es ändere aber nichts an den Kontrollen der Behörden in den EU-Ländern.

Generalanw­alt Szpunar argumentie­rt, Ubers Angebot sei keine reine Vermittlun­g von Fahrgästen, weil die Fahrer ihr Geschäft nicht unabhängig vom Unternehme­n betrieben. Deshalb könne dieses dazu verpflicht­et werden, die in den einzelnen EU-Ländern für ein Verkehrsun­ternehmen notwendige­n Lizenzen und Genehmigun­gen einholen zu müssen. Die mit 68 Milliarden Dollar (62,5 Mrd. Euro) bewertete Firma bringt Fahrer und Fahrgäste über eine Handy-App zusammen und sorgt damit für Proteste des Taxi-Gewerbes. (Reuters)

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