EuGH- Generalanwalt für Kontrollen des Taxidienstes Uber
Luxemburg / San Francisco – Neue Steine für den US-Fahrdienstvermittler Uber in Europa. Nach Einschätzung des Generalanwalts am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ist das Unternehmen ein Verkehrsdienstleister und muss entsprechend kontrolliert werden. Uber betreibe zwar eine elektronische Plattform, sei aber nicht wie von der Firma angegeben ein reiner Informationsdienstleister, erklärte Generalanwalt Maciej Szpunar.
Sollten die Richter der Einschätzung folgen, könnte sich das auf Firmen wie den Privatzimmervermittler Airbnb und den Essenslieferanten Deliveroo auswirken. Es wäre richtungsweisend für die sogenannte Sharing Economy. Der EuGH schließt sich oft der Analyse des Generalanwalts an.
Uber erklärte, es werde das Urteil abwarten. Es ändere aber nichts an den Kontrollen der Behörden in den EU-Ländern.
Generalanwalt Szpunar argumentiert, Ubers Angebot sei keine reine Vermittlung von Fahrgästen, weil die Fahrer ihr Geschäft nicht unabhängig vom Unternehmen betrieben. Deshalb könne dieses dazu verpflichtet werden, die in den einzelnen EU-Ländern für ein Verkehrsunternehmen notwendigen Lizenzen und Genehmigungen einholen zu müssen. Die mit 68 Milliarden Dollar (62,5 Mrd. Euro) bewertete Firma bringt Fahrer und Fahrgäste über eine Handy-App zusammen und sorgt damit für Proteste des Taxi-Gewerbes. (Reuters)