Italien macht Schluss mit Millionen-Alimenten
Geschiedene Ehepartner haben künftig kein Recht mehr auf ihren alten Lebensstil
Italiens relativ altmodisches Eherecht hat mit einem Urteil des Römer Kassationshofs eine kleine Revolution erlebt: Die höchsten Richter des Landes haben diese Woche entschieden, dass die Höhe der Unterhaltszahlungen an den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner künftig nicht mehr vom Lebensstil des Paares während der Ehezeit abhängen wird. Die Ehe, betonten die Kassationsrichter, sei ein „Akt von Freiheit und Selbstverantwortung“und „keine Art Lebensversicherung“.
Anspruch auf Alimente haben künftig nur noch Ex-Partner, die für ihren Lebensunterhalt nicht selbst aufkommen können. Sie müssen beweisen, dass sie weder über ein Einkommen noch über eine Wohnung oder Vermögen verfügen. Wer aufgrund seines Alters, Geschlechts, Qualifikation und Arbeitsmarktsituation in der Lage ist, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen, muss dies künftig nach der Scheidung tun. Die Unterhaltspflicht für gemeinsame, noch minderjährige Kinder oder Kinder in Ausbildung ist vom Entscheid nicht betroffen.
Im Scheidungsrecht aus dem Jahr 1970 ist für geschiedene Paare eine Solidarität bis zum Lebensende festgeschrieben: Der weniger vermögende Ehepartner hat Anspruch auf Unterhaltszahlungen, die ihm den bisherigen Lebensstil ermöglichen. Dieser Grundsatz, der vor allem für sehr gut verdienende und sehr vermögende ExEhepartner teuer werden kann, wird durch das Urteil faktisch aufgehoben.
Freuen über das Urteil wird sich zweifellos Ex-Premier Silvio Berlusconi, der seiner Ex-Gattin Veronica Lario monatlich 1,6 Millionen Euro überweisen muss. Tatsächlich ermöglicht das Urteil auch Ex-Ehepartnern, gegen bereits rechtskräftige Vereinbarungen zu klagen.
In einem ersten Urteil hatte ein Mailänder Zivilgericht Veronica Lario sogar drei Millionen Euro monatlich (also 100.000 Euro pro Tag) aus Silvio Berlusconis Ta- sche zugestanden, damit sie ihren bisherigen Lebensstil weiterführen könne. Ein Berufungsgericht fand dies übertrieben und hat den Betrag anschließend deutlich reduziert.
Spielraum bleibt
Die Bedeutung des Richterspruchs wird in Italien unterschiedlich eingeschätzt. Star-Anwältin Giulia Buongiorno erklärte, dass „diese Revolution wie alle Revolutionen ihre Opfer fordern wird“. Die Ex-Parlamentarierin denkt dabei an Ehefrauen, die zugunsten ihres Manns auf eine eigene Karriere verzichteten und sich stattdessen um Kinder und Haushalt gekümmert hatten. „In diesen Fällen finde ich es richtig, wenn ihre Leistung beim Unterhalt angerechnet wird – und je nach Einkommen des Ex-Ehemanns auch deutlich über dem Existenzminimum“, betonte Buongiorno.
Die Mailänder Scheidungsanwältin Annamaria Bernardini dagegen kann gut mit der neuen Praxis leben: „Die Würde der Frau hat viel mit ihrer finanziellen Autonomie zu tun – wer selbst für seinen Lebensunterhalt sorgt, führt ein selbstbewussteres Leben.“
Juristen weisen darauf hin, dass es sich lediglich um ein Leiturteil, nicht um eine Gesetzesänderung handelt: „Der Spielraum für die Gerichte bleibt erheblich“, betonte ein Römer Zivilrichter.