Fonds mietete „überdimensioniert“
Integrationsfonds: Anmietung von Haus Habibi geprüft
Wien – Der Wiener Stadterweiterungsfonds war 2008 bis 2011 ein wichtiger Spender – vor allem fürs Innenministerium, für den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF; dessen Chef war auch Chef des Stadterweiterungsfonds) und für religiöse Einrichtungen. Ob die 3,81 Millionen Euro an Spenden widmungswidrig verwendet wurden, das prüft gerade die Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
25,9 Prozent des Geldes bekam jedenfalls das Innenministerium, zu dem beide Fonds damals ressortierten und deren Spitzenbeamte in den Kontrollgremien saßen. 24,6 Prozent flossen für Religiöses, der ÖIF bekam mit einer Million Euro am meisten (26,2 Prozent, wie der Rechnungshof ausgerechnet hat). Diese Million beschloss das Kuratorium des Stadterweiterungsfonds Ende 2009 für das „Projekt Habibi“, das vom ÖIF aufgezogene „Haus der Bildung und beruflichen Integration“.
Ein Wiener Rechtsanwalt übernahm in der Angelegenheit die Treuhänderfunktion; das Geld musste gemäß Vertrag in die Anmietung jener Gebäude fließen, in die Habibi einzog. Die Kosten waren ansehnlich, leistete der ÖIF doch 4,5 Millionen Euro an Mietzinsvorauszahlung, unterschrieben wurde zudem ein 15-jähriger Kündigungsverzicht. Vermieterin war eine LH26 Liegenschaftsverwaltung GmbH – deren Eigentümer (über andere Gesellschaften) dann Wertgutachten erstellte für Liegenschaften, die der Integrationsfonds verkauft hat.
Auch in dieser Causa prüft die WKStA, sie geht dem Verdacht nach, die Immobilien seien zu billig und an den ÖIF-Nahestehende verkauft worden (Untreue). Die Beschuldigten bestreiten das – bis auf einen, der gestanden hat. Insgesamt ermittelt die WKStA gegen 13 Beschuldigte, vier davon sind Unternehmen. Es gilt für alle die Unschuldsvermutung.
Ein erstes Gutachten von Februar 2017 belastet die Beschuldigten in diesem Punkt. Der Sachverständige hat jene Wertgutachten überprüft, auf deren Basis die ÖIFWohnungen versilbert wurden. Die Befunde „bilden keine dem damaligen Stand der Wissenschaft entsprechende Grundlage für die Verkehrswertermittlung“, schrieb er, „die Bewertungen entsprachen überwiegend nicht gängigen Gesetzen und Normen“. Und: „Taugliche Grundlage für den Verkauf“bilde der dermaßen ermittelte Wert nicht. Ob die niedrigen Verkehrswerte auf „mangelnde Bewertungssorgfalt“oder „gezielter Manipulation“beruhen, das konnte der Gutachter nicht abschließend feststellen, wie es in der Expertise heißt.
Freunderlwirtschaft vermutet
Allerdings ist, wie berichtet, bereits ein weiteres Gutachten zu den Verkaufspreisen in Arbeit; der Rechnungshof ging seinerzeit davon aus, dass die Immobilien um sechs Millionen Euro mehr wert gewesen wären. Mit dem Haus Habibi, der genannten Mietzinsvorauszahlung und dem Kündigungsverzicht muss sich der Gutachter besonders genau beschäftigen; die Justiz vermutet, flapsig gesagt, auch Freunderlwirtschaft.
Das Objekt Habibi sei „für die Zwecke des ÖIF deutlich überdimensioniert“, der ÖIF aber wegen des Kündigungsverzichts gebunden, meint die Justiz. Zudem „wurde ab Mitte 2011 die Nutzung für Wohnzwecke aufgegeben, die aber gemäß dem ÖIF-Chef die Standortwahl (Wien-Landstraße; Anm.) entscheidend mitbestimmt hatte“. Und: Die groben Mängel des Hauses seien erst von den Nachfolgern des beschuldigten ÖIF-Managers beanstandet worden – also 2013.