Kritik an „Elektronischer ID“
Datenschützer warnen vor digitalisierter Bürgerkarte
Wien – Datenschützer protestieren gegen die Pläne von Kanzleramt und Innenministerium, die Bürgerkarte zum „Elektronischen Identitätsnachweis“(E-ID) auszubauen. Kritik gibt es vor allem an der Datenmenge sowie der befürchteten Beobachtbarkeit des Nutzerverhaltens, heißt es in den Begutachtungsstellungnahmen. Finanzministerium, Länder und Städte machen Bedenken wegen drohender Zusatzkosten geltend.
Grundsätzlich geht es beim geplanten Gesetz um die Umsetzung einer EU-Verordnung: Die diversen elektronischen Ausweise der einzelnen Mitgliedsländer sollen auch in allen anderen EU-Staaten gelesen werden können. Dafür wird die Bürgerkarte zum „Elektronischen Identitätsnachweis“(E-ID) ausgebaut.
Dieser soll bei Bedarf unterschiedliche bei den Behörden vorliegende Dokumente (wie Führerscheine, Staatsbürgerschaftsnachweise oder Meldebestätigungen) abrufen können.
Kritik gibt es von Epicenter.works (vormals AK Vorrat): Die Einführung eines E-ID-Systems, das eine zentrale Beobachtbarkeit des Nutzerverhaltens innerhalb des Systems ermöglicht, sei generell abzulehnen, heißt es in der Stellungnahme. Dies gelte umso mehr in Zeiten eines „fortschreitenden Überwachungsstaats“. Die Organisation fordert daher eine Prüfung, inwieweit die Maßnahme mit dem Grundrecht auf Datenschutz im Einklang steht.
In dieselbe Kerbe schlägt der Chaos-Computer-Club Wien (C3W). „Der Ministerialentwurf ermöglicht die Schaffung einer vollständigen Überwachungsstruktur, wie es eines demokratischen Staates unwürdig ist“, heißt es in der Stellungnahme.
Der Ministerialentwurf entspreche daher „eindeutig nicht den europäischen Grundwerten und wirkt wie der Versuch, das Schutzniveau der kommenden Datenschutzgrundverordnung kurz vor deren Inkrafttreten zu unterlaufen sowie staatsnahen Unternehmen neue Geschäftsfelder zu eröffnen“.
Finanzielle Mehrkosten befürchten die Länder, weil die Registrierung bei den Passbehörden erfolgen soll. Laut Finanzministerium gibt es für die Maßnahme keine „budgetäre Zusatzdotierung“. (APA, red)