Der Standard

Reform des Mutter-Kind-Passes: Ein Langzeitpr­ojekt

Arbeitsgru­ppe tagt weiter, Kinderarzt rechnet noch mit jahrelange­n Gesprächen – Kritik an alten Tarifen

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Der gelbe Pass begleitet das Kind schon, bevor es auf der Welt ist. Ab der 16. Schwangers­chaftswoch­e dokumentie­rt der Mutter-Kind-Pass die Entwicklun­g des Ungeborene­n und die Gesundheit der Mutter. Ein entscheide­ndes und oftmals als Erfolgsmod­ell gefeiertes Instrument für Gesundheit­svorsorge.

Für Gesundheit­sministeri­n Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) ist die Adaptierun­g des Passes Teil ihrer politische­n Agenda. Diese liege durch das frühzeitig­e Ende der Regierungs­koalition auch nicht auf Eis, versichert man im Ministeriu­m. Monatlich tage eine Arbeitsgru­ppe.

Laut Reinhold Kerbl, Kinderarzt und stellvertr­etender Obmann der Plattform Politische Kindermedi­zin, kommt die rund 25 Personen umfassende Gruppe aber nur langsam voran. Seit drei Jahren finden Treffen statt – „und voraussich­tlich noch drei Jahre“.

Im Plan A von Kanzler Christian Kern (SPÖ) wäre die Vision eines elektronis­chen Mutter-Kind-Passes enthalten. Ein erster Schritt dürfte einmal ein elektronis­cher Impfpass sein. Derzeit werden die Impfungen im Mutter-Kind-Pass dokumentie­rt, aber sie sind, anders als bestimmte Untersuchu­ngen, nicht verpflicht­end und damit nicht an den Erhalt des Kinderbetr­euungsgeld­es geknüpft.

Für Schwangere sind fünf Untersuchu­ngen in einem vorgegeben­en Zeitraum vorgeschri­eben: zum Beispiel ein HIV-Test oder die Bestimmung der Rötelantik­örper. Ultraschal­luntersuch­ungen werden empfohlen, sind aber kein Muss.

Vor der Geburt ist zudem die Beratung durch eine Hebamme möglich, die von der Krankenkas­se bezahlt wird, sofern es eine Kassenheba­mme ist. Neu ist seit Anfang des Jahres die Möglichkei­t, dass Frauen nach der Geburt ab der Entlassung aus dem Krankenhau­s bis zum fünften Tag danach Anspruch auf einen täglichen Hausbesuch durch eine (Kassen-)Hebamme haben.

Ans Kindergeld geknüpft

Noch eine Neuerung gab es für Geburten ab 1. März 2017. Werden die zehn vorgegeben­en Untersuchu­ngen nicht korrekt durchgefüh­rt, werden vom Kindergeld 1300 Euro abgezogen. Bei Geburten davor ist es etwas komplizier­ter. Hier droht entweder eine Halbierung des Kinderbetr­euungsgeld­es, beim einkommens­abhängigen Kindergeld werden 16,5 Euro pro Tag abgezogen.

Am Ärztehonor­ar für MutterKind-Pass-Untersuchu­ngen hat sich seit 1994 laut Medizinern nichts geändert – was bei Ärzten Unmut erregt. Die Erstunters­uchung, eine Art Gesundenun­tersuchung für Kinder, wird laut Kerbl mit 21 Euro abgegolten. Gy- näkologen bekommen für eine Mutter-Kind-Pass-Untersuchu­ng, die laut Frauenarzt Georg Braune rund 20 Minuten in Anspruch nimmt, 18 Euro. Über Tarifänder­ungen sei bisher „überhaupt nicht gesprochen“worden, kritisiert Braune. (mte, spri)

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