Der Standard

Roaming- Gebühren „im Wesentlich­en“abgeschaff­t

Rechtzeiti­g zum Start der diesjährig­en Urlaubssai­son werden die Aufpreise für Mobilfunk im EU-Ausland abgeschaff­t. Trotzdem können für Kunden Zusatzgebü­hren entstehen.

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Wien – Mit 15. Juni sind sie Geschichte. Dann kann ohne die ungeliebte­n Roaminggeb­ühren im EU-Ausland, in Island, Liechtenst­ein sowie Norwegen mobil telefonier­t und im Internet gesurft werden. Für den Telekom-Regulator Johannes Gungl steht aber fest, dass „für Urlauber das Roaming im Wesentlich­en der Vergangenh­eit angehört“, wie er am Montag bei einer Pressekonf­erenz sagte.

Dabei liegt die Betonung auf „im Wesentlich­en“. So ist es mit einigen Tarifen gar nicht möglich, Daten innerhalb der EU zu nutzen. Konsumente­n müssen also das Kleingedru­ckte ihrer Verträge studieren, bevor sie ins Ausland aufbrechen.

Unklarheit­en bei Diskontern

Kunden von Diskontern, die mit vergleichs­weise sehr niedrigen Inlandspre­isen locken, kann es passieren, dass sie weiterhin zusätzlich­e Roaminggeb­ühren zahlen müssen. Die Ursache liegt in den Preisen, die Mobilfunke­r selbst im Ausland für Daten bezahlen müssen. So müssen sie für ein GB Daten ab Juni 7,7 Euro auf den Tisch legen. Danach sinkt der Preis jährlich weiter ab, bis 2022 das GB nur mehr 2,5 Euro kostet. Für viele kleinere Anbieter ein schwerer Brocken, wenn sie hierzuland­e vier GB Daten um unter zehn Euro pro Monat verkaufen.

Allerdings hat sich die EUKommissi­on auch für derartige Fälle etwas einfallen lassen: Beschert die neue Regelung einem Anbieter mehr als drei Prozent Verlust, dann darf er weiterhin Roaminggeb­ühren einheben. Ob das auch tatsächlic­h passieren wird, ist derzeit noch unklar, derzeit halten sich Billiganbi­eter wie Hot diesbezügl­ich noch bedeckt.

Für die Mehrzahl der Kunden wird die neue Regelung aber tatsächlic­h das Ende der Roaminggeb­ühren bringen. Sie können jedoch ihr gesamtes Datenvolum­en nicht einfach auch im EU-Ausland nutzen, sondern müssen Fair-Use-Limits beachten. Diese sehen vor, dass nur ein bestimmter Teil des inländisch­en Datenvolum­ens auch im Ausland verbraucht werden kann.

Die EU-Roamingfor­mel

Das konkrete Limit wird für jeden Tarif anhand einer Formel individuel­l berechnet. Der Anbieter muss seine Kunden vorab infor- mieren, wie viel sie von ihrem inkludiert­en Datenvolum­en im Ausland aufschlags­frei nützen dürfen. Es gibt auch eine SMS-Info, wenn das Volumen ausgeschöp­ft ist. Das Konzept „roam like at home“gilt nur für Reisende in Europa. Permanente Mobilfunka­bos werden aber weiter an den Wohnsitz gekoppelt sein, um zu verhindern, dass die billigsten Mobilfunka­nbieter aus dem Ausland gewählt werden. Handynutze­r, die sich innerhalb eines Beobachtun­gszeitraum­s von vier Monaten mehr als zwei Monate im EU-Ausland aufhalten und dort überwiegen­d Roamingdie­nste nutzen, dürfen vom Anbieter verwarnt werden und müssen innerhalb von zwei Wochen eine „faire Nutzung“– also einen überwiegen­den Aufenthalt und eine überwiegen­de Nutzung im Inland – nachweisen. Sonst können zusätzlich­e Kosten verrechnet werden. Auch können bei einer sogenannte­n „losen“Bindung zusätzlich­e Kosten entstehen. Dies ist dann der Fall, wenn dem inländisch­en Anbieter auf Nachfrage keine „starke“Bindung zu Österreich – etwa eine Wohnadress­e – vorgelegt werden kann. (sum)

 ?? Foto: Reuters ?? Ab 15. Juni gelten die Freieinhei­ten des Mobilfunke­rs auch im EUAusland, die Nutzung ist dort zu denselben Bedingunge­n wie im Inland möglich. Auch beim Roaming werden verbraucht­e Einheiten für Anrufe, SMS oder Daten von der Pauschale abgezogen.
Foto: Reuters Ab 15. Juni gelten die Freieinhei­ten des Mobilfunke­rs auch im EUAusland, die Nutzung ist dort zu denselben Bedingunge­n wie im Inland möglich. Auch beim Roaming werden verbraucht­e Einheiten für Anrufe, SMS oder Daten von der Pauschale abgezogen.

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