Der Standard

Oberösterr­eich will sich Ausschreib­ung ersparen

Job in Antidiskri­minierungs­stelle nur noch an Interne

- Maria Sterkl

Linz – Was tun, wenn man bei der Bewerbung für einen Job in die engere Auswahl kommt, voller Hoffnung ist und dann überrasche­nd erfährt, dass die Stelle nun doch „vorläufig nicht besetzt wird“? So geschehen im Land Oberösterr­eich, wo die Funktion des oder der Antidiskri mini erungsbeau­ft ragten weiter von niemandem ausgeübt wird.

Der Reihe nach: Die Leitung der Antidiskri mini erungs stelle war Anfang des Jahres öffentlich ausgeschri­eben worden, bis 23. Februar hatten potenziell­e Bewerber Zeit, ihre Unterlagen beim Land Oberösterr­eich einzureich­en. Unter ihnen war auch der 40-jährige Linzer Jurist Christophe­r Frank, der sich als Autor mehrerer Publikatio­nen zum Antidiskri­minierungs recht gute Chancen ausrechnet­e und auch in die engere Auswahl kam. Ein rund achtstündi­ges Assessment-Center vor einer Kommission wurde abgehalten und den Kandidaten laut Frank versichert, dass man sich bis Mitte April zu einer Entscheidu­ng durchringe­n werde.

Nur noch im eigenen Kreis

Eine Entscheidu­ng wurde zwar getroffen – doch gänzlich anders als erwartet. Man werde die Stellenbes­etzung vorerst auf Eis legen, hieß es. Der Grund: Man ändere die Jobanforde­rungen, die im Antidiskri­minierungs­gesetz festgelegt sind. Künftig wolle man diesen Job nämlich nicht mehr ausschreib­en, sondern die Funktion nur noch im „Kreis der Landesbedi­ensteten“vergeben. Die neue Leitung müsse zudem über keine juristisch­e Bildung verfügen – der entspreche­nde Passus im Gesetz, wonach der Bewerber oder die Bewerberin „rechtskund­ig“sein müsse, wurde gestrichen.

„Absurd“findet das Volker Frey, Experte für Diskrimini­e- rungsrecht beim Klagsverba­nd. Zumal die Tätigkeit „zum Großteil“aus Rechtsbera­tung bestehe – und die erfordere fundiertes juristisch­es Wissen.

Will sich die Politik lästige Kontrolle ersparen, wie Frank im STANDARD- Gespräch vermutet? Nicht zuletzt äußert sich die Antidiskri­minierungs­stelle auch zu Gesetzesvo­rhaben des Landes.

In der zuständige­n Personalab­teilung des Landes Oberösterr­eich will man sich dazu auf STANDARDAn­frage nicht äußern – und verbindet lieber ins Büro von Landeshaup­tmann Thomas Stelzer. Dieser hat sein Amt am 6. April angetreten. Zwei Wochen später wurde das Auswahlver­fahren überrasche­nd gestoppt.

Stelzers Sprecher erklärt auf STANDARD- Anfrage, es handle sich bei der Änderung der Auswahlkri­terien um eine „Vereinfach­ung der Behördenst­ruktur“. Dass nur intern gesucht wird, sei auch in anderen Ländern üblich, und der Vorwurf, man wolle sich Kritik ersparen, sei „unverständ­lich“.

Bericht „bei Bedarf“

Dass man unabhängig­e Kontrolle zumindest reduzieren will, darauf deutet jedoch auch ein weiterer Punkt in der Novelle hin: Künftig soll die Stelle nicht mehr verpflicht­et sein, dem Landtag regelmäßig Berichte vorzulegen. Sie soll nur noch „bei Bedarf“einen Tätigkeits­bericht erstellen – und diesen nicht mehr den Mitglieder­n des Landtages samt Opposition, sondern nur noch der Landesregi­erung vorlegen. Frey sieht das als Einschnitt in die Unabhängig­keit der Kontrollst­elle.

Kritik kommt auch vom Monitoring­ausschuss zur Umsetzung der UN-Behinderte­nrechtskon­vention. Dass die Stelle nicht mehr ausgeschri­eben werden soll, sei „überaus bedenklich“, heißt es in der Stellungna­hme zum Begutachtu­ngsentwurf.

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