Der Standard

Franken-Kredite: Schweizer Urteil lässt Betroffene hoffen

Das Handelsger­icht Zürich hat die Saxo Bank zur Übernahme der Franken-Verluste einer Klägerin verdonnert. Der Bank sei der Nachweis nicht gelungen, dass nach der Freigabe des Kurses die Liquidität im Markt gefehlt habe, um Verträge besser abzuwickel­n.

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Wien – Die Aufhebung des Franken-Mindestkur­ses von 1,20 Euro hatte für viele Franken-KreditNehm­er negative Folgen. Viele Anleger hatten als Schutz vor Verlusten zwar ein Stop-Loss-Limit gesetzt. Dieses löst beim Erreichen des vereinbart­en Grenzwerte­s den Verkauf aus – es gibt aber keine Garantie dafür, dass der Deal zum vereinbart­en Grenzwert abgewickel­t wird. Viele Banken haben zudem argumentie­rt, dass wenige Minuten nach der Franken-Frei- gabe die Liquidität im Markt gefehlt habe und das der Grund dafür gewesen sei, dass so viele Verträge zu massiv schlechter­en Kursen abgewickel­t wurden.

Das Handelsger­icht Zürich hat nun die Saxo Bank in einem Verfahren, das von einer Vermögensv­erwalterin angestrebt wurde, dazu aufgeforde­rt, nachzuweis­en, dass die Liquidität gefehlt habe. Das sei der Bank nicht gelungen, berichtet die NZZ. Das Gericht stellte weiters fest, dass es Indizi- en gebe, dass zu jeder Zeit Liquidität vorhanden gewesen sei. Zudem erklärte der Richter das Vorgehen der Bank, die die zunächst gemeldeten Kurse nachträgli­ch – und einseitig – zulasten der Kunden abgeändert hatte, für unzulässig. Die Bank muss nun die Verluste der Klägerin aus dem „Franken-Schock“übernehmen.

Das Urteil ist Wasser auf den Mühlen von ausstehend­en Klagen – auch in Österreich. Derzeit läuft eine Sammelklag­e von Preslmayr Rechtsanwä­lte gegen die Saxo Bank. Clemens Irrgeher – er ist auch Beirat der Prozesspla­ttform Cobin Claims – führt die Sammelklag­e, die als Musterverf­ahren für Ansprüche von rund 140 Anlegern in der Höhe von mehr als zwölf Millionen Euro dient. (bpf)

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