Franken-Kredite: Schweizer Urteil lässt Betroffene hoffen
Das Handelsgericht Zürich hat die Saxo Bank zur Übernahme der Franken-Verluste einer Klägerin verdonnert. Der Bank sei der Nachweis nicht gelungen, dass nach der Freigabe des Kurses die Liquidität im Markt gefehlt habe, um Verträge besser abzuwickeln.
Wien – Die Aufhebung des Franken-Mindestkurses von 1,20 Euro hatte für viele Franken-KreditNehmer negative Folgen. Viele Anleger hatten als Schutz vor Verlusten zwar ein Stop-Loss-Limit gesetzt. Dieses löst beim Erreichen des vereinbarten Grenzwertes den Verkauf aus – es gibt aber keine Garantie dafür, dass der Deal zum vereinbarten Grenzwert abgewickelt wird. Viele Banken haben zudem argumentiert, dass wenige Minuten nach der Franken-Frei- gabe die Liquidität im Markt gefehlt habe und das der Grund dafür gewesen sei, dass so viele Verträge zu massiv schlechteren Kursen abgewickelt wurden.
Das Handelsgericht Zürich hat nun die Saxo Bank in einem Verfahren, das von einer Vermögensverwalterin angestrebt wurde, dazu aufgefordert, nachzuweisen, dass die Liquidität gefehlt habe. Das sei der Bank nicht gelungen, berichtet die NZZ. Das Gericht stellte weiters fest, dass es Indizi- en gebe, dass zu jeder Zeit Liquidität vorhanden gewesen sei. Zudem erklärte der Richter das Vorgehen der Bank, die die zunächst gemeldeten Kurse nachträglich – und einseitig – zulasten der Kunden abgeändert hatte, für unzulässig. Die Bank muss nun die Verluste der Klägerin aus dem „Franken-Schock“übernehmen.
Das Urteil ist Wasser auf den Mühlen von ausstehenden Klagen – auch in Österreich. Derzeit läuft eine Sammelklage von Preslmayr Rechtsanwälte gegen die Saxo Bank. Clemens Irrgeher – er ist auch Beirat der Prozessplattform Cobin Claims – führt die Sammelklage, die als Musterverfahren für Ansprüche von rund 140 Anlegern in der Höhe von mehr als zwölf Millionen Euro dient. (bpf)