Der Standard

Hoffnung für Schifffond­s-Anleger

Der OGH hat entschiede­n, dass Kick-back-Zahlungen beim Verkauf der geschlosse­nen Fonds rechtswidr­ig sind. Die Banken müssen nun beweisen, dass sie die Fonds auch ohne Zahlung verkauft hätten.

- Bettina Pfluger

Wien – Für Anleger, die ihr Geld in geschlosse­ne Fonds investiert haben und sich damit an Immobilien in Holland oder Containers­chiffen beteiligt haben, tut sich ein Hoffnungss­chimmer auf. Denn es gibt ein Teilurteil vom Obersten Gerichtsho­f (OGH; 2 Ob 99/16x), das neuen Schwung in die vielen laufenden Verfahren bringen könnte. Entschiede­n hat der OGH zum Thema Kick-backs.

Die Ausgangsla­ge Die Frage der Q Kick-back-Zahlungen ist Konsumente­nschützern und Anlegeranw­älten schon lange ein Dorn im Auge. In der Regel haben die beratenden Banken mit den Anlegern vereinbart, dass sie als Entgelt für ihre Beratungsl­eistung eine als Agio bezeichnet­e Provision erhalten. In Einzelfäll­en konnte diese Provision zwar auf ein Prozent herunterge­handelt werden, hinter dem Rücken der Anleger sind aber weitere drei bis sieben Prozent an die Bank geflossen – und zwar aus dem Betrag, den der Anleger an die Bank überwiesen hat.

Diese Zahlungen heißen Kickbacks und mindern die zu veranlagen­de Summe des Anlegers. Für Rechtsanwa­lt Max Leitner erfüllt das den Tatbestand des Betruges, weil der Anleger mit Bereicheru­ngs- und Schädigung­sabsicht zum Erwerb der Beteiligun­g verleitet wird. Der Schaden liegt darin, dass nicht die volle Summe in die Investitio­n fließt.

Das Urteil Der Oberste GerichtsQ hof hat nun entschiede­n, dass derartige Kick-backs rechtswidr­ig sind und die Bank Schadeners­atz zahlen muss. Allerdings haben die Höchstrich­ter auch einschränk­end festgehalt­en, dass die Kickbacks nur dann rechtswidr­ig sind, wenn die Bank nicht beweisen kann, dass sie die betreffend­en Produkte auch empfohlen und verkauft hätte, wenn es keine Kick-backs gegeben hätte.

Damit könnte es vor Gericht künftig spannend bis kreativ werden, wie die Banken hier argumentie­ren. Schließlic­h sind die Institute ja auch auf Gewinn ausgericht­ete Unternehme­n, und die Kick-backs waren in einigen Fällen nicht ohne. So soll die Raiffeisen laut dem Fondsanbie­ter MPC insgesamt um die 7,5 Millionen Euro an Kick-backs von MPC erhalten haben, erklärt Leitner. Der Anwalt hält die Tatsache, dass Banken diese Geschäfte nicht wegen der Kick-backs gemacht haben, für unbeweisba­r. Denn die Fondsgesel­lschaften haben die Kick-back-Leistungen ja mit den Banken vereinbart, damit diese die betreffend­en Produkte vertreiben. Er sieht darin daher auch einen Interessen­konflikt bei den Banken.

Klage prüfen

„Sollte sich herausstel­len, dass die Banken auch bei anderen Produkten Kick-backs genommen haben, sind auch diese Investitio­nen allein aus diesem Grund rückabwick­elbar, es sei denn, die Bank kann beweisen, dass sie die Pro- dukte auch ohne Kick-backs vertrieben hätte“, sagt Leitner, der mehr als hundert Anleger von geschlosse­nen Fonds vertritt.

Leitner rät daher allen Anlegern, rechtzeiti­g (drei Jahre ab Kenntnis eines Schadens) Klage einzubring­en oder eine solche zumindest zu prüfen. Ein Schaden müsse in diesem Fall noch nicht einmal bedeuten, dass ein Verlust eingetrete­n sei. Es reiche, wenn sich herausstel­le, dass das Produkt anders sei, als es einem beschriebe­n worden sei.

Es wird geschätzt, dass rund 17.000 österreich­ische Anleger geschlosse­ne Fonds gekauft haben. Mehrere Hunderte Fälle liegen vor Gericht. Angesichts der bisherigen Rechtsprec­hung sieht Leitner gute Erfolgsaus­sichten.

 ??  ?? Die Container-Schifffahr­t als Ertragsmod­ell – daran haben Anleger lange Zeit geglaubt. Nun liegen viele dieser Investment­s bei Gericht, und die Investoren hoffen auf Schadeners­atz.
Die Container-Schifffahr­t als Ertragsmod­ell – daran haben Anleger lange Zeit geglaubt. Nun liegen viele dieser Investment­s bei Gericht, und die Investoren hoffen auf Schadeners­atz.

Newspapers in German

Newspapers from Austria