Der Standard

Wann Roaming in EU weiterhin etwas kostet

Ausnahmen wie auf einer Kreuzfahrt gehen ins Geld

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Wien – Abschied von Roaminggeb­ühren, heißt es ab Donnerstag im EU-Ausland – wozu in diesem Fall übrigens auch die EWR-Staaten Norwegen, Liechtenst­ein und Island zählen. Dennoch, es bleiben einige Schlupflöc­her, die es zu beachten gilt, um negative Überraschu­ngen zu vermeiden.

Kreuzfahrt­en Vom Entfall der Roaminggeb­ühren ausgenomme­n sind Schiffe und Flugzeuge, was vor allem bei Kreuzfahrt­en schlagend werden kann. „Telefonier­en oder Surfen im Internet an Bord kann extrem teuer werden“, warnt Johannes Gungl, Geschäftsf­ührer der Telekomauf­sicht RTR. Wer ein auf Kreuzfahrt­schiffen installier­tes Mobilfunkn­etz nutzt, muss ihm zufolge mit Kosten von 15 bis 20 Euro pro MB Datenverbr­auch oder vier bis fünf Euro pro Minute für ein Telefonat rechnen – was besonders bei Videostrea­ms zu enormen Kosten führen kann. Daher rät Gungl: vor der Nutzung kontrollie­ren, in welches Netz man eingebucht ist, ein Kostenlimi­t beim Betreiber einziehen und das Datenroami­ng sperren.

Längere Auslandsau­fenthalte Wer sich innerhalb von vier Monaten mehr als die Hälfte der Zeit im EU-Ausland aufhält und dort Roamingdie­nste nutzt, kann vom Anbieter angehalten werden, eine „faire Nutzung“(Aufenthalt bzw. Nutzung überwiegen­d im Inland) nachzuweis­en, um zusätzlich­e Kosten zu vermeiden.

Starke Bindung Inländisch­e Mobilfunka­nbieter können einen Nachweis für eine starke Bindung zu Österreich (etwa gewöhnlich­er Aufenthalt­sort) verlangen. Sonst drohen Zusatzkost­en.

Kein Anspruch Mobilfunka­nbieter sind grundsätzl­ich nicht verpflicht­et, ihren Kunden Roamingdie­nste anzubieten. (aha)

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