Wann Roaming in EU weiterhin etwas kostet
Ausnahmen wie auf einer Kreuzfahrt gehen ins Geld
Wien – Abschied von Roaminggebühren, heißt es ab Donnerstag im EU-Ausland – wozu in diesem Fall übrigens auch die EWR-Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island zählen. Dennoch, es bleiben einige Schlupflöcher, die es zu beachten gilt, um negative Überraschungen zu vermeiden.
Kreuzfahrten Vom Entfall der Roaminggebühren ausgenommen sind Schiffe und Flugzeuge, was vor allem bei Kreuzfahrten schlagend werden kann. „Telefonieren oder Surfen im Internet an Bord kann extrem teuer werden“, warnt Johannes Gungl, Geschäftsführer der Telekomaufsicht RTR. Wer ein auf Kreuzfahrtschiffen installiertes Mobilfunknetz nutzt, muss ihm zufolge mit Kosten von 15 bis 20 Euro pro MB Datenverbrauch oder vier bis fünf Euro pro Minute für ein Telefonat rechnen – was besonders bei Videostreams zu enormen Kosten führen kann. Daher rät Gungl: vor der Nutzung kontrollieren, in welches Netz man eingebucht ist, ein Kostenlimit beim Betreiber einziehen und das Datenroaming sperren.
Längere Auslandsaufenthalte Wer sich innerhalb von vier Monaten mehr als die Hälfte der Zeit im EU-Ausland aufhält und dort Roamingdienste nutzt, kann vom Anbieter angehalten werden, eine „faire Nutzung“(Aufenthalt bzw. Nutzung überwiegend im Inland) nachzuweisen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Starke Bindung Inländische Mobilfunkanbieter können einen Nachweis für eine starke Bindung zu Österreich (etwa gewöhnlicher Aufenthaltsort) verlangen. Sonst drohen Zusatzkosten.
Kein Anspruch Mobilfunkanbieter sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihren Kunden Roamingdienste anzubieten. (aha)