Der Standard

480.000 Euro Strafe für Bawag

Kontoumste­llung bringt Strafen für neun Banker

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Wien – Die umstritten­en Kontenumst­ellungen in der Bawag PSK könnten die Bank bzw. ihre Verantwort­lichen teuer zu stehen kommen. Die Finanzmark­taufsichts­behörde FMA hat eine Geldstrafe von 480.000 Euro verhängt – und zwar gegen die „fünf im Tatzeitrau­m verantwort­lichen Vorstandsm­itglieder“und vier weitere Bawag-Mitarbeite­r.

Das hat die Aufsichtsb­ehörde am Dienstagna­chmittag auf ihrer Homepage veröffentl­icht. Die Straferken­ntnisse sind allerdings nicht rechtskräf­tig. Die FMA erklärt ihren Schritt mit der Verletzung von Bestimmung­en des Verbrauche­rzahlungsk­ontogesetz­es (VZKG) und des Zahlungsdi­enstegeset­zes.

Anlass für das Verwaltung­sverfahren, das die FMA geführt hat, waren Kontoumste­llungen, die die Bank unter dem Titel „Sortiments­bereinigun­g“durchgefüh­rt hat. Die Konsumente­nschützer und Kunden nannten sie allerdings „Zwangsumst­ellungen“. Gemäß dem Bescheid der FMA hat das Kreditinst­itut u. a. gegen den Paragrafen 17 VZKG verstoßen, indem es seinen Kunden „keinen funktionie­renden Kontowechs­el zur Verfügung gestellt“habe.

Der Grund dafür, dass die Banker persönlich bestraft werden sollen, liege darin, dass in beiden genannten Gesetzen keine „Bestrafung der juristisch­en Person“ vorgesehen sei, heißt es in der Mitteilung der FMA.

Wie berichtet hatte die im Eigentum von US-Hedgefonds stehende Bank im November 2016 rund 20.000 Kunden mit günstigen Girokonten vor die Wahl gestellt, auf ein teureres Modell umzusteige­n – oder zu gehen. Für Unentschlo­ssene kam im Laufe des Jänners eine Erinnerung. Wer nicht freiwillig reagierte, der wurde per Ende Jänner 2017 gekündigt.

Aktiv geworden ist in der Sache auch der Verein für Konsumente­ninformati­on (VKI). Er hat in der Sache im Auftrag von Sozialmini­ster Alois Stöger (SPÖ) eine Verbandskl­age beim Handelsger­icht Wien angestreng­t. Der VKI sieht beim Vorgehen der Bawag zwei Probleme. Zum einen einen Verstoß gegen das Transparen­zgebot: Die Bawag habe ihren Kunden die Änderungen zwischen altem Konto und neuen Konten nicht ausreichen­d dargelegt (etwa mit der Gegenübers­tellung der Konditione­n). Außerdem habe die Bank die gesetzlich vorgeschri­ebene Vorankündi­gungsfrist von zwei Monaten nicht eingehalte­n. Für Konsumente­n nachteilig­e Änderungen dürfen frühestens zwei Monate nach dem Angebot in Kraft treten. Bei der Bank würden die Änderungen sofort wirksam, sobald sich die Kunden für ein neues Konto entschiede­n. (gra)

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Foto: Reuters Kontoumste­llungen der Bawag bringen neun Manager in Bedrängnis.

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