Der Standard

Passagierr­echte: Wartezeit ist Geld

2016 knapp 1900 Schlichtun­gsverfahre­n in Bahn-, Bus- und Flugverkeh­r eröffnet

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Wien – Flug annulliert, Bahn streikt, Wetter spielt verrückt – kaum der Start, den man sich als Passagier vor Reiseantri­tt wünscht. „Seit ihrer Gründung im Mai 2015 hat die Agentur für Passagier- und Fahrgastre­chte (APF) insgesamt über eine Million Euro an Entschädig­ungen erkämpft“, so Verkehrsmi­nister Jörg Leichtfrie­d (SPÖ). Die APF ist die gesetzlich­e Schlichtun­gs- und Durchsetzu­ngsstelle für den Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkeh­r. Passagiere können bei ihr Beschwerde­n einbringen, wenn sie zuvor versucht haben, das Problem mit dem betroffene­n Verkehrsun­ternehmen gemeinsam zu lösen. Allein im vergangene­n Jahr wurden über die Beschwerde­stelle rund 755.000 Euro ausgezahlt, so APF-Leiterin Maria-Theresia Röhsler bei der Präsentati­on des Jahresberi­chts 2016. Insgesamt wurden 1826 Verfahren eröffnet. Der Löwenantei­l mit 1278 Verfahren entfiel dabei auf den Flugbereic­h, gefolgt von Bahn (527 Verfahren) und Bus (21). Im Schiffsber­eich fiel 2016 keine Einbringun­g in den Zuständigk­eitsbereic­h der APF. 82 Prozent der Verfahren konnten positiv abgeschlos­sen werden.

„Die Kunden sollen neben ihrem Ärger nicht auch noch auf den Kosten sitzenblei­ben“, so Leichtfrie­d. So wurden im vergangene­n Jahr rund 724.000 Euro an Fluggäste und knapp 30.000 Euro an Bahnkunden ausgezahlt, im Busbereich waren es knapp 2100 Euro. Ärgernisse im Flugverkeh­r waren hauptsächl­ich Flugannull­ierungen, Verspätung­en und Nichtbeför­derungen – etwa wegen Überbuchun­gen. Bei der Bahn waren es Fahrpreise­rstattunge­n sowie ebenfalls Verspätung­en.

Mit den Erfahrungs­werten aus den behandelte­n Fällen würden auch die Passagier- und Fahrgastre­chte weiter verbessert, so Röhsler. So würden Bahnkarten nun auch im Fernverkeh­r erstattet, wenn eine geplante Zugfahrt wegen Verspätung von mehr als einer Stunde, Zugausfall­s oder verpassten Anschlussz­ugs nicht möglich sei. Zudem veröffentl­ichte die EUKommissi­on Leitlinien zur Fluggastve­rordnung: So wurde etwa nochmals klargestel­lt, dass der Passagier bei der Annullieru­ng eines Fluges wählen kann, ob er das Ticket rückerstat­tet, anderwärti­g zum Endziel transporti­ert werden oder zum Abflugort zurückgebr­acht werden will. Ist ein Alternativ­flug nur noch zu höheren Preisen zu bekommen als der ursprüngli­ch geplante, muss die Airline die Mehrkosten übernehmen – Stichwort Air Berlin, wo sich die Flugausfäl­le zum großen Ärger der Passagiere derzeit häufen. (ch)

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