Passagierrechte: Wartezeit ist Geld
2016 knapp 1900 Schlichtungsverfahren in Bahn-, Bus- und Flugverkehr eröffnet
Wien – Flug annulliert, Bahn streikt, Wetter spielt verrückt – kaum der Start, den man sich als Passagier vor Reiseantritt wünscht. „Seit ihrer Gründung im Mai 2015 hat die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) insgesamt über eine Million Euro an Entschädigungen erkämpft“, so Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ). Die APF ist die gesetzliche Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle für den Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr. Passagiere können bei ihr Beschwerden einbringen, wenn sie zuvor versucht haben, das Problem mit dem betroffenen Verkehrsunternehmen gemeinsam zu lösen. Allein im vergangenen Jahr wurden über die Beschwerdestelle rund 755.000 Euro ausgezahlt, so APF-Leiterin Maria-Theresia Röhsler bei der Präsentation des Jahresberichts 2016. Insgesamt wurden 1826 Verfahren eröffnet. Der Löwenanteil mit 1278 Verfahren entfiel dabei auf den Flugbereich, gefolgt von Bahn (527 Verfahren) und Bus (21). Im Schiffsbereich fiel 2016 keine Einbringung in den Zuständigkeitsbereich der APF. 82 Prozent der Verfahren konnten positiv abgeschlossen werden.
„Die Kunden sollen neben ihrem Ärger nicht auch noch auf den Kosten sitzenbleiben“, so Leichtfried. So wurden im vergangenen Jahr rund 724.000 Euro an Fluggäste und knapp 30.000 Euro an Bahnkunden ausgezahlt, im Busbereich waren es knapp 2100 Euro. Ärgernisse im Flugverkehr waren hauptsächlich Flugannullierungen, Verspätungen und Nichtbeförderungen – etwa wegen Überbuchungen. Bei der Bahn waren es Fahrpreiserstattungen sowie ebenfalls Verspätungen.
Mit den Erfahrungswerten aus den behandelten Fällen würden auch die Passagier- und Fahrgastrechte weiter verbessert, so Röhsler. So würden Bahnkarten nun auch im Fernverkehr erstattet, wenn eine geplante Zugfahrt wegen Verspätung von mehr als einer Stunde, Zugausfalls oder verpassten Anschlusszugs nicht möglich sei. Zudem veröffentlichte die EUKommission Leitlinien zur Fluggastverordnung: So wurde etwa nochmals klargestellt, dass der Passagier bei der Annullierung eines Fluges wählen kann, ob er das Ticket rückerstattet, anderwärtig zum Endziel transportiert werden oder zum Abflugort zurückgebracht werden will. Ist ein Alternativflug nur noch zu höheren Preisen zu bekommen als der ursprünglich geplante, muss die Airline die Mehrkosten übernehmen – Stichwort Air Berlin, wo sich die Flugausfälle zum großen Ärger der Passagiere derzeit häufen. (ch)