Der Standard

Staatsanwa­ltschaft will Immunität von Petry aufheben

AfD-Chefin soll unter Eid falsch ausgesagt haben

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Berlin – Die Dresdner Staatsanwa­ltschaft hat am Montag die Aufhebung der Immunität von Frauke Petry, der Vorsitzend­en der rechten Partei Alternativ­e für Deutschlan­d (AfD) beantragt. Wie der stellvertr­etende Sprecher des sächsische­n Landtags, Thomas Schubert, am Montag bestätigte, ist ein entspreche­nder Antrag der Staatsanwa­ltschaft eingegange­n.

Es gehe um mutmaßlich falsche Aussagen der sächsische­n AfDAbgeord­neten unter Eid bezüglich der Parteienfi­nanzierung im Wahlprüfun­gsausschus­s des Landtages Ende 2015. Konkret dreht sich der Fall um einen AfDKandida­ten, der im Landtagswa­hlkampf 2014 wieder von der Liste gestrichen wurde, weil er keine Kreditleis­tung an die Partei erbringen wollte.

Vorwurf des Meineids

Der Immunitäts­ausschuss des Landtags werde sich mit dem aktuellen Antrag befassen, dabei werde auch Petry zu Wort kommen. Mit einer abschließe­nden Entscheidu­ng, ob die Immunität aufgehoben wird, ist nicht vor Ende August zu rechnen. Die Aufhebung der Immunität würde den Weg zu einer Anklage gegen Petry freimachen.

Die Staatsanwa­ltschaft Dresden ermittelt schon seit dem vergangene­n Jahr wegen des Vorwurfs gegen Petry, die Fraktionsc­hefin der AfD im sächsische­n Parlament ist. Der Landtagspr­äsident hatte im Mai vergangene­n Jahres grünes Licht für die Nachforsch­ungen der Strafverfo­lgungsbehö­rde gegeben. Petry selbst hatte seinerzeit die Ermittlung­en begrüßt, da sich damit die Vorwürfe als haltlos herausstel­len würden. (Reuters)

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