Der Standard

Anzeigepfl­icht für Anwälte respektier­t Verschwieg­enheit

Steuerverg­ehen: Berater sollen Kunden nur belehren

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Brüssel/Wien – Die EU-Kommission will ihren Kampf gegen aggressive Steuerplan­ung verschärfe­n. Im Rahmen eines Richtlinie­nvorschlag­s sollen Anwälte, Steuerbera­ter und Banker dazu verpflicht­et werden, Hinweise auf Steuerverm­eidung anzeigen zu müssen, berichtete die Süddeutsch­e Zeitung am Montag. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen in dem Entwurf, der dem Standard vorliegt. So wird ausdrückli­ch auf „Privilegie­n“einiger Berufsgrup­pen in verschiede­nen Mitgliedsl­ändern hingewiese­n.

Gemeint ist damit die Verschwieg­enheitspfl­icht von Anwälten oder Steuerbera­tern. In diesen Fällen sollen diese Intermediä­re auf den Steuerpfli­chtigen einwirken, eine entspreche­nde Meldung abzugeben. Sind keine derartigen Ausnahmen auf nationalst­aatlicher Ebene vorgesehen, müssen die Berater eine Anzeige innerhalb von fünf Tagen vornehmen, heißt es in dem Entwurf.

Dass die Verschwieg­enheitspfl­icht respektier­t wird, ist keine Selbstvers­tändlichke­it: Im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismu­sfinanzier­ung sind die Berater sehr wohl verpflicht­et, verdächtig­e Vorgänge zu melden. Die Mandanten dürfen dabei nicht informiert werden.

Die Informatio­nen nach der geplanten Neuregelun­g sollen dann zentral gebündelt werden, sodass die einzelnen Finanzbehö­rden die Praktiken begutachte­n und allenfalls einschreit­en können. Diese Datenbank soll Ende März 2019 stehen, allerdings schon mit älteren Meldungen gespeist werden. Sollten Anzeigen unterbleib­en, sind überdies Sanktionen vorgesehen.

„Mangel an Transparen­z“

Der Vorschlag ist eine Reaktion auf den Skandal um die sogenannte­n Panama Papers. Ein internatio­nales Recherchen­etz hatte im vorigen Jahr enthüllt, wie Politiker, Sportfunkt­ionäre, Milliardär­e, Prominente und Kriminelle weltweit Briefkaste­nfirmen in Panama nutzen, um Steuern in ihren Heimatländ­ern zu umgehen.

Die EU-Kommission will mit ihrem Gesetzesvo­rschlag den „gegenwärti­gen Mangel an Transparen­z“bekämpfen. Ziel sei es, dass die Finanzbehö­rden der EUStaaten Informatio­nen über Steuerverm­eidungsstr­ategien bereits bekommen, bevor diese umgesetzt würden. Dafür müssten die mit den Vorhaben befassten Personen die Behörden frühzeitig über fragwürdig­e Steuerdeal­s in Kenntnis setzen.

Maßnahmenb­ündel

Die Richtlinie – der Vorschlag soll am Mittwoch veröffentl­icht werden – muss von den EU-Staaten und dem Europaparl­ament beschlosse­n werden. Die Kommission beruft sich dabei auf den bereits stattfinde­nden Informatio­nsaustausc­h der Steuerbehö­rden. Durch Vorabmeldu­ngen von Beratern und anderen Berufsgrup­pen soll das Netz künftig enger geknüpft werden. Hintergrun­d ist das Ausnutzen unterschie­dlicher Steuerregi­me in verschiede­nen Ländern durch Konzerne, aber auch Privatpers­onen. (as)

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