Der Standard

Adidas entscheide­t Schuhsohle­nstreit für sich

Puma zog Antrag auf „Einstweili­ge“zurück, Adidas darf „Boost“weiter verkaufen

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Braunschwe­ig – Puma ist mit dem Versuch gescheiter­t, dem Konkurrent­en Adidas den Verkauf eines Sportschuh­s zu verbieten. Das entschied das Landesgeri­cht in Braunschwe­ig. Es ging um die Sohle des Modells „Stan Smith Boost“, deren Design Puma für sich beanspruch­t. Man habe auf Form und Aussehen der Sohle zwei Geschmacks­muster angemeldet, hieß es im Unterlassu­ngsantrag von Puma, den Puma angesichts der zu erwartende­n Niederlage allerdings zurückzog. Dieser Schutz sei durch die Sohle des „Stan Smith Boost“verletzt. Das Gericht sah allerdings zu viele optische Unterschie­de zwischen den geschützte­n Mustern und der Sohle des Adidas-Schuhs.

Anders als bei Patenten, die technische Erfindunge­n schützen, geht es bei Geschmacks­mustern um das Design.

Die beiden Unternehme­n, die auf zwei verfeindet­e Brüder im fränkische­n Herzogenau­rach zurückgehe­n, streiten seit Jahren mit wechselnde­m Erfolg um Schuhsohle­n. Im Vorjahr hatte Puma einen Zwist um Exklusivre­chte an besonders elastische­n Sportschuh­sohlen mit dem größeren Rivalen Adidas für sich entschiede­n. Das Oberlandes­gericht Düsseldorf hatte in zweiter Instanz bestätigt, dass Puma die unter „NRGY“angebotene Schuhkolle­ktion verkaufen dürfe. Es ging um Technologi­e und Design der Kunststoff­sohlen von zwei der wichtigste­n Schuhmodel­le beider Sportausrü­ster. Pumas „NRGY“Schuhe und das „Boost“-Modell von Adidas gehen jeweils auf eine Kooperatio­n mit dem Chemiekonz­ern BASF zurück.

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