Adidas entscheidet Schuhsohlenstreit für sich
Puma zog Antrag auf „Einstweilige“zurück, Adidas darf „Boost“weiter verkaufen
Braunschweig – Puma ist mit dem Versuch gescheitert, dem Konkurrenten Adidas den Verkauf eines Sportschuhs zu verbieten. Das entschied das Landesgericht in Braunschweig. Es ging um die Sohle des Modells „Stan Smith Boost“, deren Design Puma für sich beansprucht. Man habe auf Form und Aussehen der Sohle zwei Geschmacksmuster angemeldet, hieß es im Unterlassungsantrag von Puma, den Puma angesichts der zu erwartenden Niederlage allerdings zurückzog. Dieser Schutz sei durch die Sohle des „Stan Smith Boost“verletzt. Das Gericht sah allerdings zu viele optische Unterschiede zwischen den geschützten Mustern und der Sohle des Adidas-Schuhs.
Anders als bei Patenten, die technische Erfindungen schützen, geht es bei Geschmacksmustern um das Design.
Die beiden Unternehmen, die auf zwei verfeindete Brüder im fränkischen Herzogenaurach zurückgehen, streiten seit Jahren mit wechselndem Erfolg um Schuhsohlen. Im Vorjahr hatte Puma einen Zwist um Exklusivrechte an besonders elastischen Sportschuhsohlen mit dem größeren Rivalen Adidas für sich entschieden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in zweiter Instanz bestätigt, dass Puma die unter „NRGY“angebotene Schuhkollektion verkaufen dürfe. Es ging um Technologie und Design der Kunststoffsohlen von zwei der wichtigsten Schuhmodelle beider Sportausrüster. Pumas „NRGY“Schuhe und das „Boost“-Modell von Adidas gehen jeweils auf eine Kooperation mit dem Chemiekonzern BASF zurück.