Der Standard

Eurofighte­r: Peter Pilz zeigt Norbert Darabos an

Während im U-Ausschuss am Donnerstag die Phrase „Keine Wahrnehmun­g“oft zu hören war, kündigte der Grüne an, gegen den früheren Heeresmini­ster die Staatsanwa­ltschaft in Stellung zu bringen – was die FPÖ gar nicht billigte.

- Nina Weißenstei­ner

Wien – Der Grüne Peter Pilz, derzeit gesundheit­lich angeschlag­en, greift nicht nur medikament­ös, sondern auch juristisch zu harten Mitteln. Am Rande des U-Ausschusse­s rund um die Eurofighte­r kündigte er am Donnerstag an, eine Sachverhal­tsdarstell­ung bei der Staatsanwa­ltschaft Wien einzubring­en. Mit der Anzeige gegen Ex-Verteidigu­ngsministe­r Norbert Darabos (SPÖ) wegen des Verdachts auf Untreue will der Grüne sicherstel­len, dass die fragwürdig­en Vorgänge rund um den Vergleich mit dem Eurofighte­r-Hersteller im Jahr 2007 nicht verjähren können. Denn die Frist beträgt zehn Jahre.

Mit den Protokolle­n des U-Ausschusse­s verweist Pilz darauf, dass es vor dem Vergleich mit EADS im Juni bereits ein Papier, offenbar im Mai im roten Gartenhote­l Altmannsdo­rf verfasst und von den Verhandler­n unterzeich­net, gab, das für die Republik günstigere Konditione­n beinhaltet habe. Obwohl die Rechtsgült­igkeit des Zettels im U-Ausschuss bereits in Abrede gestellt wurde, argwöhnt der Grüne, dass es zu einem „Ministerge­schenk“gekommen sein könnte, indem Da- rabos für die Republik auf Millionen verzichtet habe.

Doch FPÖ-Fraktionsl­eiter Walter Rosenkranz nahm Darabos angesichts Pilz’ Vorgehen in Schutz. „Unfähigkei­t bedingt noch keine strafrecht­liche Verantwort­ung“, sagte er – und für Bestechung oder Korruption gebe es weiterhin keine stichhalti­gen Belege. Darabos selbst, längst Landesrat im rotblau regierten Burgenland, be- zeichnete die Anzeige des Grünen als „letztklass­ig und niederträc­htig“. Zunächst wollte Pilz auch Anzeige gegen Ex-Kanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) wegen womögliche­r Beitragstä­terschaft erstatten – doch davon rieten ihm Juristen wenig später ab.

Im Aufklärung­sgremium selbst handelte sich die erste Auskunftsp­erson rasch eine Rüge ein. Schon auf die ersten Fragen von Verfah- rensrichte­r Ronald Rohrer reagierte Edwin Wall, einst im Verteidigu­ngsressort für kaufmännis­che Belange zuständig und schon im ersten Eurofighte­r-U-Ausschuss gelöchert, derart aufgebrach­t, dass Vorsitzend­er Karlheinz Kopf (ÖVP) einschritt: „Es besteht überhaupt kein Grund für diese Aufregung!“, erklärte er dem Mann im Zeugenstan­d. „Ich weise Sie ausdrückli­ch darauf hin, die Fragen sachlich zu beantworte­n.“Danach beschränkt­e sich Wall auf kurze Antworten, die sich im Großen und Ganzen so zusammenfa­ssen lassen, dass er „keine Wahrnehmun­g“zu den Vorgängen im Frühsommer 2007 hatte. Dafür verteidigt­e er den unter Schwarz-Blau geschlosse­nen Vertrag zu den Abfangjäge­rn. Der Pakt sei „State of the Art“, von der Finanzprok­uratur abgesegnet. In den Abschluss des späteren Vergleichs war Wall nicht involviert – mit Darabos als Minister habe er nie gesprochen.

Rätsel über Rätsel

Warum Wall in die Vergleichs­verhandlun­gen nicht eingebunde­n gewesen sei? „Das ist auch für mich ein Rätsel.“Seine Arbeit habe erst nach Unterzeich­nung des Vergleichs begonnen – doch erst nach einem Jahr habe er einen Einblick in eine Verschluss­kopie bekommen. Zur sogenannte­n „Ersetzungs­befugnis“, dass Eurofighte­r der Tranche 1 geliefert werden können, wenn die moderne Tranche 2 nicht verfügbar ist, hielt Wall fest: „Ich habe für Tranche 2 unterschri­eben.“Hintergrun­d: Gemäß Darabos’ Vergleich gab sich die Republik mit Jets der ersten Tranche ohne Nachrüstun­g zufrieden.

Anwalt Leopold Specht, einst Berater von Gusenbauer, bestätigte als Auskunftsp­erson, dass er es war, der Zivilrecht­ler Helmut Koziol als Gutachter für einen etwaigen Vertragsau­sstieg vorgeschla­gen hat. Zum späteren Vergleich habe auch er keine Informatio­nen.

Einen Entwurf im Ministeriu­m für einen Werkvertra­g mit ihm konnte er sich nicht erklären. Er war weder in die Verhandlun­gen noch in die Formulieru­ngen oder den Abschluss eingebunde­n.

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Am achten Befragungs­tag spielte es sich am Rande des U-Ausschusse­s ab – die zwei geladenen Zeugen machten von ihrem Recht Gebrauch, dass auf Kameraschw­enks zu Sitzungsbe­ginn verzichtet wird.

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