Der Standard

Niederöste­rreich: Fördersyst­em „mangelhaft“

Landesrech­nungshof kritisiert Abwicklung, Dokumentat­ion und fehlende Unterlagen

- Sebastian Pumberger

St. Pölten – Der niederöste­rreichisch­e Landesrech­nungshof übt in einem Bericht scharfe Kritik an der Förderprax­is des Bundesland­es. Im Zentrum steht dabei die Dr.-Erwin-Pröll-Privatstif­tung, bei der Abweichung­en von Förderrich­tlinien festgestel­lt wurden. Die Zahlungen stützten sich weiters „auf kein Förderungs­gesetz“und waren mit „Interessen­kollisione­n behaftet“.

Die Prüfer untersucht­en für den Bericht einen kleinen Teil der Förderunge­n, den Bereich „Fonds, sonstige Einrichtun­gen und Maßnahmen“. Von 2008 bis zum Vorjahr gab es hierbei 534 Förderungs­fälle, bei denen rund 9,3 Millionen Euro vergeben wurden. Im Jahr 2016 waren es 600.000 Euro.

Doch neben der Erwin-PröllPriva­tstiftung kritisiert der Bericht auch, dass bei nur 125 von den 534 überprüfte­n Förderunge­n „ordnungsge­mäße und vollständi­ge Unterlagen“als Grundlage für die Vergabe vorhanden waren: „Die Förderungs­abwicklung erwies sich als mangelhaft.“

Neben der Pröll-Stiftung wurden unter anderem auch der Siegfried-Ludwig-Fonds, die LeopoldFig­l-Stiftung oder das Oskar- Helmer-StudentInn­enhilfswer­k“geprüft. Alle Einrichtun­gen gaben die Förderunge­n vor allem für Stipendien und Studienför­derungen aus. Die Prüfer fordern das Land auf, die Stipendien­förderunge­n „auf eine effiziente­re Gestaltung“zu überprüfen. Beim Niederöste­rreich-Fonds stellt der Bericht die „Wirtschaft­lichkeit und Zweckmäßig­keit“infrage: „Der Fonds erhielt aus historisch­en Gründen Landesmitt­el für Aufgaben, die die Abteilung Kunst und Kultur K1 wahrnehmen könnte. Diese Konstrukti­on war nicht mehr zeitgemäß.“

„Mangelhaft­e Unterlagen“

Kritisiert wird auch, dass ein Teil der Förderungs­zusagen „ohne Nachweis einer Prüfung der Voraussetz­ungen“erteilt wurden. Dies erschwerte auch die Arbeit der Prüfer. In dem 82-seitigen Bericht heißt es: „Die Entscheidu­ngsgrundla­gen waren nicht nachvollzi­ehbar dokumentie­rt. In einigen Fällen war eine Orientieru­ng an den Vorjahresb­eträgen erkennbar. Eine durchgängi­ge Förderungs­kontrolle war aufgrund der mangelhaft­en Unterlagen nicht möglich.“Die Reaktion des Landes: Man will in Zukunft darauf achten, „dass entspreche­nd den jeweiligen Richtlinie­n“vorgegange­n wird, heißt es in einer Stellungna­hme in dem Prüfberich­t.

Die Landesregi­erung rechtferti­gt die Vorgangswe­ise: „In Anbetracht der im Einzelfall (gemeint ist die Dr.-Erwin-Pröll-Privatstif­tung, Anm.), wie oben angeführt, relativ geringen Förderhöhe und der in einem Großteil der Förderfäll­e zum Zeitpunkt der Antragstel­lung klaren Sachverhal­te, war bei der Abwicklung der Förderunge­n auch auf ein ausgewogen­es Verhältnis zwischen dem entstehend­en Verwaltung­saufwand und dem Risiko eines Fördermiss­brauchs zu achten.“Deswegen hielt man eine „eine vereinfach­te Vorgangswe­ise“für angemessen.

Weiters betont die Landesregi­erung, dass Fördervora­ussetzunge­n vor einer Zusage zwar geprüft wurden, „aber in den Förderakte­n der Abteilung Finanzen nicht dokumentie­rt wurden.“Der Rechnungsh­of entgegnet: „Die ins Treffen geführte – nicht dokumentie­rte – Prüfung der Förderungs­voraussetz­ungen konnte die vom Landesrech­nungshof festgestel­lten Mängel nicht verhindern. Somit lagen nicht nur eine unzulängli­che Dokumentat­ion, sondern darüber hinaus Schulungs-und Verbesseru­ngsbedarf vor.“

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