Der Standard

Frauenquot­e: Keine Wirkung ohne Sanktionen

Ministerin Pamela Rendi-Wagner weiß, dass eine gesetzlich­e Frauenquot­e kein „Allheilmit­tel“ist. Dass sie aber wirkt, habe das Gesetz für staatsnahe Betriebe gezeigt. Für die Privatwirt­schaft kommt die 30-ProzentVor­gabe 2018, bei Nichteinha­ltung drohen San

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Wien – Nicht einmal jeder fünfte Aufsichtsr­at ist in Österreich eine Frau. Obwohl Frauen so gut ausgebilde­t sind wie nie zuvor und ihre Erwerbsquo­te 50 Prozent beträgt: Weder auf der Führungseb­ene noch in den Aufsichtsr­äten schlägt sich das nieder. Denn derzeit sind nur 18 Prozent der Aufsichtsr­äte weiblich. Eine „Inbalance“, wie Frauen- und Gesundheit­sministeri­n Pamela RendiWagne­r (SPÖ) feststellt, die sie mittels Quote für die Besetzung von Aufsichträ­ten beheben will. 30 Prozent soll diese betragen und für börsennoti­erte Unternehme­n sowie Betriebe mit mehr als 1000 Beschäftig­ten gelten. Etwa 200 Unternehme­n in Österreich dürften davon betroffen sein.

Ein entspreche­ndes Gesetz passierte vergangene Woche den Justizauss­chuss, am Mittwoch wird es im Parlament beschlosse­n. Für die Ressortche­fin ist es nicht akzeptabel, dass es für Frauen in der Privatwirt­schaft noch immer ein Karrierehi­ndernis gebe: „Und dieses Karrierehi­ndernis heißt Geschlecht“, fasst Rendi-Wagner die Motivation für das Gesetzesvo­rhaben zusammen.

Auch in Führungspo­sitionen seien Frauen deutlich unterreprä­sentiert: Je höher die Leistungse­bene, desto weniger sind weibliche Arbeitskrä­fte vertreten. Außerdem würden Führungskr­äfte in Teilzeit eine Ausnahme darstellen. Aus familienpo­litischer Sicht müsse das geändert werden – für Frauen und Männer. Geht es nach der Ministerin, sollte es immer die Option geben, von Teilzeit zu Vollzeit zurückzuke­hren. Nur dann würden sich Männer trauen, ihre Arbeitszei­t zugunsten der Fa- milie zu reduzieren.

Für staatsnahe Betriebe gilt die Quote bereits seit 2011. RendiWagne­rs Bilanz: „Die Quote wirkt.“Denn in den Aufsichtsr­äten der staatsnahe­n Betriebe sei der Frauenante­il seither auf über 40 Prozent gestiegen. Trotzdem bewertet die Ressortche­fin die Quote nicht als Allheilmit­tel, sondern als Steuerungs­instrument gegen „strukturel­le Diskrimini­erung“. Internatio­nale Vorbilder seien Island, Norwegen, Frankreich und Deutschlan­d.

Leerer Stuhl statt Geldstrafe

Für die Ministerin stehen aber nicht nur die Frauen der oberen Management­ebene im Mittelpunk­t, sondern sie will sich auch jenen mit niedrigem Lohnniveau widmen. Einmal mehr fordert Rendi-Wagner einen Mindestloh­n von 1500 Euro, der vor allem Frauen helfen soll. Doch hier ist es ein noch weiterer Weg als beim aktuellen Gesetz, der Noch-Koalitions­partner kann damit wenig anfangen.

In der Gesetzesvo­rlage sind Sanktionsm­öglichkeit­en vorgesehen. Auch hier richtet sich die Ministerin nach dem deutschen Vorbild. Man habe gesehen, dass freiwillig­e Zielvorgab­en zur Erhöhung des Frauenante­ils nicht den gewünschte­n Effekt bringen, berichtet die deutsche Staatssekr­etärin Elke Ferner. Auch Geldstrafe­n für Unternehme­n, wenn sie die 30-Prozent-Vorgabe nicht erfüllen, seien wirkungslo­s – „das zahlt Daimler aus der Portokasse“. Daher habe man sich entschiede­n: „Machtverlu­st statt Geldverlus­t, das schmerzt weit mehr“, erklärt Ferner. In der Umsetzung bedeutet das: Wird nicht, wie vorge- sehen, eine Frau in ein Gremium entsandt, bleibt der Platz unbesetzt. Es sei in Deutschlan­d „kein einziger Stuhl leer geblieben“, bilanziert Staatssekr­etärin Ferner.

Dass es ohne Quote und Sanktionen noch ein langer Weg bis zur Gleichstel­lung wäre, rechnet ÖGB-Frauenvors­itzende Renate Anderl vor: 2017 ist die Zahl der weiblichen Aufsichtsr­äte um 0,4 Prozent gestiegen: „Geht es in diesem Tempo weiter, erreichen wir die Gleichstel­lung 2045“, sagt die Gewerkscha­fterin.

Das Gesetz soll am 1. Jänner 2018 in Kraft treten, es soll für neue Aufsichtsr­äte und für Entsendung­en in bestehende Gremien gelten. (mte)

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Gesundheit­s- und Frauenmini­sterin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) hofft mittels Frauenquot­e für die Privatwirt­schaft Gleichstel­lung voranzutre­iben. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen rechnen.

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