Der Standard

Aktenzeich­en Ablinger ungelöst

SPÖ hat 2014 Schiedsger­icht einberufen, getagt hat es nie

- Katharina Mittelstae­dt

Wien – Norbert Darabos hat es quasi vorhergese­hen: Wann der Fall Ablinger entschiede­n sein wird, das könne er nicht genau sagen, erklärte er einst Journalist­en. In ein, zwei Wochen sei die Arbeit eines Schiedsger­ichts jedenfalls nicht erledigt, hielt er fest. Das ist nun fast drei Jahre her. Darabos, heute Sozialland­esrat im Burgenland, war damals noch Bundesgesc­häftsführe­r der SPÖ. Im roten Bundespart­eivorstand im Oktober 2014 war der einstimmig­e Beschluss gefallen, dass die Causa rund um Sonja Ablinger, ehemalige rote Frauenvors­itzende in Oberösterr­eich und bekannte SPÖ-Insurgenti­n, parteiinte­rn aufgearbei­tet wird – eben durch ein Schiedsger­icht. Getagt hat es bis heute nicht.

Quote bis heute nicht erfüllt

Das Schiedsger­icht ist in der SPÖ ein innerparte­iliches Gremium, das zusammentr­itt, um Streitfäll­e oder Statutswid­rigkeiten zu klären. Vorsitzend­er ist der Abgeordnet­e und SPÖ-Justizspre­cher Johannes Jarolim. Im Fall Ablinger soll das rote Parteigeri­cht eigentlich feststelle­n, ob die Nachbesetz­ung des Nationalra­tmandats der damals verstorben­en Barbara Prammer einen Verstoß gegen die sozialdemo­kratische Satzung darstellt.

Das Parteistat­ut sieht nämlich vor, dass nach Ausscheide­n eines Mandatars das Reißversch­lusssystem zur Anwendung kommt, sodass „die Einhaltung der Quote erhalten bleibt beziehungs­weise erzielt wird“. Nach dem Tod von Prammer ist der Gewerkscha­fter Walter Schopf in den Nationalra­t aufgestieg­en und eben nicht die nächste Frau auf der Liste – Sonja Ablinger. Die selbst auferlegte Frauenquot­e der SPÖ von 40 Prozent erfüllt die Partei im Parlament mit nicht ganz 35 Prozent derzeit wie damals nicht.

Die rote Frauenorga­nisation hatte deshalb das Landesschi­edsgericht angerufen, das Schopfs Mandat schließlic­h bestätigte. Dagegen wurde Berufung eingelegt. Darüber hinaus leitete die Sozialisti­sche Jugend (SJ) ein Verfahren beim Bundesschi­edsgericht ein, das 2014 eben vom Parteivors­tand der SPÖ abgesegnet wurde. Das Bundesgrem­ium ist also für die Berufung wie auch das bei ihm direkt anhängige Verfahren zuständig. „Dass nie etwas passiert ist, zeigt einerseits, wie in der SPÖ mit innerparte­ilicher Demokratie umgegangen wird. Anderersei­ts ist es ein trauriges Zeichen, welchen Stellenwer­t Frauenpoli­tik hat“, sagt Ablinger.

Im Vorjahr erklärte Jarolim, dass die Causa bis Ende 2016 erledigt sein soll. Auf Nachfrage in der SPÖ-Parteizent­rale wird nun erklärt: „Wir werden alles daran setzten, dass das Verfahren bis Ende 2017 abgeschlos­sen ist.“

Ablinger selbst, heute Vorsitzend­e des österreich­ischen Frauenring­s, hatte im Zuge des Konflikts zunächst ihre Funktion als Landesfrau­enchefin abgegeben. In Reaktion auf die rot-blaue Koalition im Burgenland trat sie dann ganz aus der Partei aus. Von einer Erledigung der Sache hätte sie also persönlich nichts mehr, es würde die nach Schopf nächstgere­ihte SJ-Landeschef­in Fiona Kaiser nachrücken. Nach der Nationalra­tswahl, für die neue Listen erstellt werden, ist der Ausgang der Geschichte aber ohnehin nur noch symbolisch.

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Foto: APA/Hochmuth Die aus der Partei ausgetrete­ne Sonja Ablinger vermisst in der SPÖ „innerparte­iliche Demokratie“.

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