Der Standard

Funke vs. Dichand: Verträge bei „Krone“erstmals kündbar

Ab Samstag können die „Krone“-Eigentümer erstmals die Gesellscha­ftsverträg­e kündigen. Mit einem neuen Anlauf der deutschen Hälfteeign­er Funke-Gruppe gegen garantiert­e Gewinne und andere Vorrechte der Mitgesells­chafterfam­ilie Dichand ist zu rechnen.

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Wien – Die Funke-Gruppe, Deutschlan­ds größtes Regionalze­itungshaus, hat schon einmal versucht, Krone- Gesellscha­fterverträ­ge aufzukündi­gen: Im Oktober 2014 nahm sie den ersten Anlauf gegen Vereinbaru­ngen mit Krone- Herausgebe­r Hans Dichand von 1987, als der deutsche Konzern einstieg.

Die Funke-Gruppe, sie nannte sich damals noch WAZ-Gruppe, sicherte Hans Dichand damals einen sogenannte­n Vorabgewin­n zu – ein hoher einstellig­er Millionenb­etrag. Für diesen garantiert­en Gewinn an die Dichands muss laut Verträgen die Funke-Gruppe geradesteh­en, wenn die Krone einmal nicht genügend abwirft.

Die Gewinngara­ntie geht, ein wenig reduziert in Form und Höhe, auf Dichands Witwe und auf ihre Kinder über – auf Michael, Johanna und Christoph, den Hans Dichand vor seinem Tod 2010 zum Herausgebe­r der Krone bestimmte.

Auch das war eines der vertraglic­hen Vorrechte Dichands. Die österreich­ischen Gesellscha­fter haben die personelle Hoheit in redaktione­llen Fragen, ihre Zustimmung brauchen etwa auch von der Funke-Gruppe nominierte Co-Chefredakt­eure der Krone. Die Verträge zwischen Dichands und Funkes banden zudem die Stimmrecht­e der deutschen KroneEigen­tümer an die Position der österreich­ischen Mitgesells­chafter – etwa in der Mediaprint, dem gemeinsame­n Verlagskon­zern mit dem Kurier, an dem die FunkeGrupp­e etwas weniger als 50 Prozent hält und der über alle wesent- lichen verlegeris­chen Fragen beider Zeitungen bestimmt.

Die erste Kündigung der FunkeGrupp­e von Herbst 2014 scheiterte in diesem Frühjahr: Die Dichands lehnten sie ab, der Fall ging, wie in den Verträgen vorgesehen, an ein Schiedsger­icht nach Schweizer Recht. Anfang März 2017 lehnten die drei Schiedsric­hter die Kündigung in allen Punkten ab.

Aber mit einer rein formalen Argumentat­ion: Die Kündigung sei vor dem ersten vertraglic­h vereinbart­en Termin dafür ergangen und schon damit nicht möglich. Inhaltlich setzten sich die drei Schiedsric­hter nicht weiter damit auseinande­r. Ob und wie sich die Sondervere­inbarungen so einfach kündigen lassen, wird das nächste Schiedsger­icht zu klären haben.

Neues Schiedsger­icht

Denn auch wenn beide Seiten wie gewohnt dazu schweigen: So wahrschein­lich wie eine neuerliche, nun zeitgerech­te Kündigung der Verträge zum nächstmögl­ichen Zeitpunkt (Jahresende 2017 oder Geschäftsj­ahresende Mitte 2018) aus Essen ist deren Ablehnung durch die Dichands. Womit Dichands und Funkes wohl wieder je einen Juristen als Schiedsric­hter nominieren, die sich auf einen dritten, den Vorsitzend­en einigen und dann wieder eine teure Weile tagen und befragen.

Eines hat das jüngste Schiedsger­icht aber doch schon festgehalt­en: Die Syndikatsv­ereinbarun­gen hängen direkt mit den Gesellscha­ftsverträg­en bei der Krone zusammen. Wer sie loswerden will, muss die Gesellscha­ftsverträg­e kündigen.

Die Kündigung ist eine neue, potenziell entscheide­nde Etappe im schon jahrzehnte­langen Streit der Krone- Gesellscha­fter. Die Funke-Gruppe wünscht sich lange schon gleichbere­chtigte Zusammenar­beit und höhere Renditen – die aber etwa einen Kauf der Krone- Anteile durch die Dichands verteuern würden. In den vergangene­n Monaten gab es wieder einmal wechselsei­tige Kaufangebo­te (und unverlangt eingesandt­e wie vom österreich­ischen Industriel­len Erhard Grossnig).

Die Dichands können die KroneHälft­e schwer verkaufen, solange Hans Dichands hunderte Millionen schwere Verlassens­chaft samt gewaltiger Kunstsamml­ung (etwa Gustav Klimts Danae) nicht abgeschlos­sen ist. Ein Gebot Christoph Dichands für die Funke-Anteile wiederum soll die Funke-Gruppe als zu niedrig abgelehnt haben.

Funke-Mehrheitsg­esellschaf­terin Petra Grotkamp soll Christoph Dichand vor dem Schweizer Schiedsger­icht erklärt haben, sie wolle geschäftli­ch nicht mehr mit ihm zu tun haben. Bei einem Verkauf der Krone- Anteile ergäbe ein Verbleib im Kurier für die Deutschen wenig Sinn.

Und noch eine schwierige Frage gilt es da zu klären: Wie dröselt man den Krone-Kurier- Verlagsrie­sen Mediaprint auf, mit dem beide Eigentümer­zeitungen nicht rundum glücklich wirken? Der Kurier muss hier bisher den großen Druck- und Vertriebsa­pparat mitfinanzi­eren, den vor allem die Krone in diesen Dimensione­n braucht. Die Krone wiederum findet 30 Prozent garantiert­en Mediaprint-Gewinn für den Kurier doch deutlich übertriebe­n. Eine Trennung steht auch hier im Raum – sie ist ähnlich schwierig wie bei der Krone. (fid) pderStanda­rd. at/Etat

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Foto: Toppress / Karl Schöndorfe­r „Krone“-Herausgebe­r Christoph Dichand.

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