Funke vs. Dichand: Verträge bei „Krone“erstmals kündbar
Ab Samstag können die „Krone“-Eigentümer erstmals die Gesellschaftsverträge kündigen. Mit einem neuen Anlauf der deutschen Hälfteeigner Funke-Gruppe gegen garantierte Gewinne und andere Vorrechte der Mitgesellschafterfamilie Dichand ist zu rechnen.
Wien – Die Funke-Gruppe, Deutschlands größtes Regionalzeitungshaus, hat schon einmal versucht, Krone- Gesellschafterverträge aufzukündigen: Im Oktober 2014 nahm sie den ersten Anlauf gegen Vereinbarungen mit Krone- Herausgeber Hans Dichand von 1987, als der deutsche Konzern einstieg.
Die Funke-Gruppe, sie nannte sich damals noch WAZ-Gruppe, sicherte Hans Dichand damals einen sogenannten Vorabgewinn zu – ein hoher einstelliger Millionenbetrag. Für diesen garantierten Gewinn an die Dichands muss laut Verträgen die Funke-Gruppe geradestehen, wenn die Krone einmal nicht genügend abwirft.
Die Gewinngarantie geht, ein wenig reduziert in Form und Höhe, auf Dichands Witwe und auf ihre Kinder über – auf Michael, Johanna und Christoph, den Hans Dichand vor seinem Tod 2010 zum Herausgeber der Krone bestimmte.
Auch das war eines der vertraglichen Vorrechte Dichands. Die österreichischen Gesellschafter haben die personelle Hoheit in redaktionellen Fragen, ihre Zustimmung brauchen etwa auch von der Funke-Gruppe nominierte Co-Chefredakteure der Krone. Die Verträge zwischen Dichands und Funkes banden zudem die Stimmrechte der deutschen KroneEigentümer an die Position der österreichischen Mitgesellschafter – etwa in der Mediaprint, dem gemeinsamen Verlagskonzern mit dem Kurier, an dem die FunkeGruppe etwas weniger als 50 Prozent hält und der über alle wesent- lichen verlegerischen Fragen beider Zeitungen bestimmt.
Die erste Kündigung der FunkeGruppe von Herbst 2014 scheiterte in diesem Frühjahr: Die Dichands lehnten sie ab, der Fall ging, wie in den Verträgen vorgesehen, an ein Schiedsgericht nach Schweizer Recht. Anfang März 2017 lehnten die drei Schiedsrichter die Kündigung in allen Punkten ab.
Aber mit einer rein formalen Argumentation: Die Kündigung sei vor dem ersten vertraglich vereinbarten Termin dafür ergangen und schon damit nicht möglich. Inhaltlich setzten sich die drei Schiedsrichter nicht weiter damit auseinander. Ob und wie sich die Sondervereinbarungen so einfach kündigen lassen, wird das nächste Schiedsgericht zu klären haben.
Neues Schiedsgericht
Denn auch wenn beide Seiten wie gewohnt dazu schweigen: So wahrscheinlich wie eine neuerliche, nun zeitgerechte Kündigung der Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Jahresende 2017 oder Geschäftsjahresende Mitte 2018) aus Essen ist deren Ablehnung durch die Dichands. Womit Dichands und Funkes wohl wieder je einen Juristen als Schiedsrichter nominieren, die sich auf einen dritten, den Vorsitzenden einigen und dann wieder eine teure Weile tagen und befragen.
Eines hat das jüngste Schiedsgericht aber doch schon festgehalten: Die Syndikatsvereinbarungen hängen direkt mit den Gesellschaftsverträgen bei der Krone zusammen. Wer sie loswerden will, muss die Gesellschaftsverträge kündigen.
Die Kündigung ist eine neue, potenziell entscheidende Etappe im schon jahrzehntelangen Streit der Krone- Gesellschafter. Die Funke-Gruppe wünscht sich lange schon gleichberechtigte Zusammenarbeit und höhere Renditen – die aber etwa einen Kauf der Krone- Anteile durch die Dichands verteuern würden. In den vergangenen Monaten gab es wieder einmal wechselseitige Kaufangebote (und unverlangt eingesandte wie vom österreichischen Industriellen Erhard Grossnig).
Die Dichands können die KroneHälfte schwer verkaufen, solange Hans Dichands hunderte Millionen schwere Verlassenschaft samt gewaltiger Kunstsammlung (etwa Gustav Klimts Danae) nicht abgeschlossen ist. Ein Gebot Christoph Dichands für die Funke-Anteile wiederum soll die Funke-Gruppe als zu niedrig abgelehnt haben.
Funke-Mehrheitsgesellschafterin Petra Grotkamp soll Christoph Dichand vor dem Schweizer Schiedsgericht erklärt haben, sie wolle geschäftlich nicht mehr mit ihm zu tun haben. Bei einem Verkauf der Krone- Anteile ergäbe ein Verbleib im Kurier für die Deutschen wenig Sinn.
Und noch eine schwierige Frage gilt es da zu klären: Wie dröselt man den Krone-Kurier- Verlagsriesen Mediaprint auf, mit dem beide Eigentümerzeitungen nicht rundum glücklich wirken? Der Kurier muss hier bisher den großen Druck- und Vertriebsapparat mitfinanzieren, den vor allem die Krone in diesen Dimensionen braucht. Die Krone wiederum findet 30 Prozent garantierten Mediaprint-Gewinn für den Kurier doch deutlich übertrieben. Eine Trennung steht auch hier im Raum – sie ist ähnlich schwierig wie bei der Krone. (fid) pderStandard. at/Etat