Wen Trumps Bann trifft – und wen nicht
Fünf Monate nach Donald Trumps Antritt beschert der Supreme Court dem angeschlagenen Präsidenten einen Sieg. Sein Einreisestopp tritt in Kraft – wenn auch in verwässerter Form.
Frage: Bedeutet der Richterspruch des Supreme Court, dass Trumps Einreisebann nun Gültigkeit erlangt? Antwort: Ja, wenn auch vorerst nur in einer abgeschwächten Form. Bundesgerichte in Maryland und Hawaii hatten im Frühjahr ja wichtige Teile von Trumps Plan aufgehoben. Der Oberste Gerichtshof will nun erst im kommenden Herbst über die Verfassungsmäßigkeit der Order entscheiden – einige Teile können aber jetzt schon in Kraft treten. Denn nun gibt es keine Instanz mehr, die den Einreisestopp aufhalten kann. Geht es nach den Plänen Trumps, soll der Bann binnen 72 Stunden wirksam werden. Das wäre am Donnerstag.
Frage: Reisende welcher Länder sind von diesem Bann denn nun betroffen? Antwort: Jene aus Syrien, Libyen, Somalia, dem Sudan, dem Jemen und dem Iran. Hauptsächlich trifft er Flüchtlinge, die weder Familie noch Arbeit in den USA haben. Um wie viele Menschen es sich handelt, ist schwer abzuschätzen. Insgesamt wurden 2015 etwa 60.000 Non-immigrant Visa an Bürger der sechs Staaten vergeben, die Hälfte davon an Iraner. Viele fallen jedoch unter die Ausnahmeregelungen, die seit der Erstversion des Einreisestopps hinzugekommen sind.
Frage: Worin bestehen diese Ausnahmen? Antwort: Der nun bald gültige Einreisestopp betrifft nur „ausländi- sche Staatsbürger, die keine Bonafide-Beziehungen zu einer Person oder einem Rechtsträger in den Vereinigten Staaten haben“. Dies bedeutet, dass Reisende aus den genannten Ländern, die Verwandte in den USA haben, über einen gültigen Arbeitsvertrag oder eine Zulassung zu einer US-Universität verfügen, nach wie vor einreisen dürfen. Konflikte sind programmiert. Ob etwa eine Hotelbuchung als „Bona-fide-Beziehung“gilt, ist völlig unklar – und wird wohl erst in Gerichtsprozessen ausjudiziert werden. Anders als in Trumps ursprünglichem Dekret wird nun auch Besitzern von Visa oder einer Green Card die Einreise vorerst nicht verwehrt. Vor allem dieser Teil des Einreisestopps hatte zu Beginn des Jahres zu chaotischen Zuständen auf Flughäfen in der ganzen Welt geführt, weil Rei- sende ihre gebuchten Flüge in die USA nicht antreten durften und in den Transitzonen der Flughäfen gestrandet waren.
Frage: Wie ging die Abstimmung im Obersten Gerichtshof konkret aus? Antwort: Neun Richter waren dafür, keiner dagegen. Die drei konservativsten Richter, darunter der von Trump ernannte Neil Gorsuch, machten sich für die besonders strenge Variante stark. Als Kompromiss einigte man sich auf den nur teilweise umgesetzten Einreisestopp.
Frage: Ist der Spruch der Richter nun ein Sieg für Trump? Antwort: Aus seiner Sicht eindeutig ja. Das Gericht bestärkt den Präsidenten in dem wichtigsten – und umstrittensten – Projekt seines ersten Halbjahres. Die Regie- rung müsse die Nation schützen, erklärten die Richter. „Keep America safe“, feierte Trump denn auch auf Twitter. Auch wenn der neue Einreisestopp stark verwässert erscheint, sendet er Trumps Wählern doch das Signal, der Präsident arbeite seine Agenda ab.
Frage: Was bedeutet das für das Ansehen der USA im Ausland? Antwort: Schon jetzt leidet die Reputation der Weltmacht unter dem neuen Stil in Washington. Einer Studie des Washingtoner Pew Research Center zufolge gaben von 40.000 zwischen Mitte Februar und Anfang Mai Befragten in 37 Ländern nur 49 Prozent an, ein positives Bild über die USA vor Augen zu haben. Unter Barack Obama waren es noch 64 Prozent. Ob der Einreisestopp das verändert, bleibt indes abzuwarten.