Mit dem Inkrafttreten der Bildungsreform können Maßnahmen wie flexible Gruppengrößen oder das Abschaffen der Pausenglocke sofort umgesetzt werden. Schulcluster brauchen mehr Vorbereitung. Hier sind Gemeinden und Länder als Schulerhalter gefordert.
Wien – Es ist so weit. Die Bildungsreform kann mithilfe der Stimmen der Grünen heute, Mittwoch, im Nationalrat beschlossen werden. Der Weg dorthin war schwierig und in den vergangenen Wochen durch zähe Verhandlungen geprägt. Schlussendlich konnten sich die Verhandlungspartner doch einigen. Bis die Reformen auch umgesetzt werden können, also in den Klassenzimmern ankommen werden, wird es aber noch dauern. Die neuen Freiheiten der Schulleiter werden als Erstes an den Schulen spürbar sein. Mit Inkrafttreten des Pakets am 1. Jänner 2018 fallen rund 5000 Schulversuche weg. Mehrstufenklassen, Projektunterricht, das Lockern der 50-Minuten-Unterrichtseinheiten oder auch flexible Gruppengrößen sind dann ohne Extrabewilligung und ohne bürokratischen Aufwand an allen Schulen möglich. Gerade bei der Aufhebung der Gruppengrößenhöchstzahlen gibt es aber nach wie vor Widerstand von Lehrergewerkschaft und Elternvertretern.
Schulzusammenschlüsse
Etwas länger dauern wird die Einrichtung von Schulclustern. Dabei sollen sich bis zu acht Schulen in räumlicher Nähe und mit einer Gesamtschülerzahl von maximal 2500 Kindern zu einem Verband zusammenschließen können. Verwaltet werden diese Schulcluster vom Clusterleiter, der ausschließlich für die Verwaltung und Organisation der Schulen zuständig sein wird. An den einzelnen Schulstandorten soll es weiterhin Schulleiter geben. Der Einsatz der Lehrer ist dann an mehreren Schulorten möglich. Der Plan dahinter ist, dass einerseits Lehrer nur noch die Fächer unterrichten sollen, in denen sie auch ausgebildet wurden, und andererseits, dass kleine Schulstandorte erhalten bleiben. Grundsätzlich sollen diese Cluster freiwillig gebildet werden. Es sei denn, es handelt sich um eine Kleinstschule mit sinkenden Schülerzahlen.
Erwartungen, wie viele Schulen diese Möglichkeit auch nutzen werden, gibt es im Bildungsministerium nicht. Genauso wenig, wie es Informationen gibt, welche Kleinschulen mögliche Kandidaten für einen nicht ganz so freiwilligen Zusammenschluss sind. Als Kleinschulen für eine Clusterbildung gelten Schulen mit höchstens hundert Schülern. Bei den Volksschulen sind das immerhin