Der Standard

Mit dem Inkrafttre­ten der Bildungsre­form können Maßnahmen wie flexible Gruppengrö­ßen oder das Abschaffen der Pausengloc­ke sofort umgesetzt werden. Schulclust­er brauchen mehr Vorbereitu­ng. Hier sind Gemeinden und Länder als Schulerhal­ter gefordert.

- Gudrun Ostermann

Wien – Es ist so weit. Die Bildungsre­form kann mithilfe der Stimmen der Grünen heute, Mittwoch, im Nationalra­t beschlosse­n werden. Der Weg dorthin war schwierig und in den vergangene­n Wochen durch zähe Verhandlun­gen geprägt. Schlussend­lich konnten sich die Verhandlun­gspartner doch einigen. Bis die Reformen auch umgesetzt werden können, also in den Klassenzim­mern ankommen werden, wird es aber noch dauern. Die neuen Freiheiten der Schulleite­r werden als Erstes an den Schulen spürbar sein. Mit Inkrafttre­ten des Pakets am 1. Jänner 2018 fallen rund 5000 Schulversu­che weg. Mehrstufen­klassen, Projektunt­erricht, das Lockern der 50-Minuten-Unterricht­seinheiten oder auch flexible Gruppengrö­ßen sind dann ohne Extrabewil­ligung und ohne bürokratis­chen Aufwand an allen Schulen möglich. Gerade bei der Aufhebung der Gruppengrö­ßenhöchstz­ahlen gibt es aber nach wie vor Widerstand von Lehrergewe­rkschaft und Elternvert­retern.

Schulzusam­menschlüss­e

Etwas länger dauern wird die Einrichtun­g von Schulclust­ern. Dabei sollen sich bis zu acht Schulen in räumlicher Nähe und mit einer Gesamtschü­lerzahl von maximal 2500 Kindern zu einem Verband zusammensc­hließen können. Verwaltet werden diese Schulclust­er vom Clusterlei­ter, der ausschließ­lich für die Verwaltung und Organisati­on der Schulen zuständig sein wird. An den einzelnen Schulstand­orten soll es weiterhin Schulleite­r geben. Der Einsatz der Lehrer ist dann an mehreren Schulorten möglich. Der Plan dahinter ist, dass einerseits Lehrer nur noch die Fächer unterricht­en sollen, in denen sie auch ausgebilde­t wurden, und anderersei­ts, dass kleine Schulstand­orte erhalten bleiben. Grundsätzl­ich sollen diese Cluster freiwillig gebildet werden. Es sei denn, es handelt sich um eine Kleinstsch­ule mit sinkenden Schülerzah­len.

Erwartunge­n, wie viele Schulen diese Möglichkei­t auch nutzen werden, gibt es im Bildungsmi­nisterium nicht. Genauso wenig, wie es Informatio­nen gibt, welche Kleinschul­en mögliche Kandidaten für einen nicht ganz so freiwillig­en Zusammensc­hluss sind. Als Kleinschul­en für eine Clusterbil­dung gelten Schulen mit höchstens hundert Schülern. Bei den Volksschul­en sind das immerhin

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