EU-Kommission will Werbepraxis von Google ändern
Weil der Suchmaschinenkonzern Google den fairen Wettbewerb im Internet verletze, verhängte die EU-Kommission eine Rekordstrafe von 2,4 Milliarden Euro. Brüssel hofft auf Kooperation des US-Giganten bei der Regulierung des künftigen Geschäfts im Internet.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager gilt als eine der stärksten Persönlichkeiten in der Kommission, die ihre Arbeit dennoch ohne Getöse, sachlich und ruhig, erledigt. Am Dienstag sorgte die Liberale aus Dänemark aber weltweit für gewaltigen Wirbel.
Zu Mittag gab sie in Brüssel bekannt, dass ihre Behörde gegen Google bzw. dessen US-Mutterkonzern Alphabet eine Strafe von 2,42 Milliarden Euro verhängt habe. Google habe mit seiner Suchmaschine gegen EU-Wettbewerbsrichtlinien verstoßen, indem es seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe. Bei Suchanfragen der Kunden werden konzerneigene Shoppingdienste eindeutig bevorzugt.
Die Entscheidung kam nicht überraschend. Die Dienste der Kommission untersuchten den Fall Google seit sieben Jahren hin- sichtlich drei verschiedener Vorwürfe von Wettbewerbsverstößen. Es war eine Frage der Zeit, wann ein Urteil öffentlich wird. Spektakulär ist es wegen des Volumens der Strafe: Sie ist die höchste, die die Kommission je verhängte.
Bisher führte der US-Chipkonzern Intel die Liste der Wettbewerbssünder mit einer Buße von 1,06 Milliarden Euro an, vor Daimler-Benz mit einer Milliarde Euro wegen Preisabsprachen bei Lkws.
Einspruch des US-Konzerns
Die EU-Strafe richtet sich nach dem weltweiten Jahresumsatz des betroffenen Unternehmens und entspricht drei Prozent des Umsatzes von Alphabet. Gemäß EURecht hat der US-Konzern nun 90 Tage Zeit, die Auflagen zu erfüllen bzw. die inkriminierte Praxis zu beenden. Sonst droht weiteres Bußgeld von bis zu fünf Prozent des Tagesumsatzes von Alphabet, sagte Vestager. Das Unternehmen kündigte bereits an, dass es das Urteil für nicht zulässig hält und in die Berufung gehen werde. Solche Einsprüche sind durchaus üblich. Die Streitparteien arbeiten dann gemeinsam an Lösungen weiter, indem weitere Wünsche abgeglichen werden. Ziel ist es jedenfalls, den rechtskonformen Zustand wiederherzustellen, wie bei allen Wettbewerbsverfahren.
Kent Walker, Senior Vice President bei Google, vertrat in einem Statement die Ansicht, dass die Praxis seines Unternehmens, User und Werbung zu verbinden, für beide Seiten von Nutzen sei.
Ganz anders Vestager, die es als erwiesen ansieht, dass „Google anderen Unternehmen die Möglichkeit genommen hat, durch Leistung zu überzeugen“. Für die Kommission, die für mehr Innovationen in der digitalen Wirtschaft offensiv ist, ist die Argumentation im Falle des Suchmaschinengiganten durchaus heikel.
Vestager sagte denn auch, dass man anerkenne, wie sehr Google innovative Produkte auf den Markt gebracht habe, die das Leben wirklich verändert haben. Dennoch müsse sich der Konzern an gewisse Regeln halten, wie sie in Europa für alle Marktteilnehmer gel- ten. Google verfolge nicht die Strategie, den Usern einen offenen Preisvergleich zu ermöglichen, sondern steuere diese zu bestimmten Anbietern. Andere Anbieter würden klar zurückgestuft. Die Kommission hat in dem Fall 1,67 Milliarden Suchanfragen in 13 EU-Ländern analysiert, ausgehend von Deutschland und Großbritannien, was 460 Millionen Kopien entspreche, erklärte Vestager. Google drohen hohe Strafen in zwei weiteren Verfahren, wegen des Missbrauchs der Marktmacht beim Betriebssystem Android auf Smartphones und wegen der Praxis von Suchmaschinenwerbung auf Internetseiten. Google hat in der Union eine marktbeherrschende Stellung von 90 Prozent.