Der Standard

Gemeinsam gegen Google

Prozesspla­ttform Cobin Claims startet erste Sammelklag­e

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Wien – Ungeachtet des Absprungs des Mitbegründ­ers Peter Kolba, zuvor Chefjurist des Vereins für Konsumente­ninformati­on (VKI), bringt die im März neugegründ­ete Prozesspla­ttform Cobin Claims ihr erstes Projekt ins Rollen. Konkret geht es um eine Klage gegen Google, nachdem über den Internetri­esen zu Wochenbegi­nn von der EU-Kommission wegen des Missbrauch­s seiner Marktmacht eine nicht rechtskräf­tige Strafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro verhängt worden ist. Angestrebt wird eine Sammelklag­e auf Schadeners­atz, sagt Oliver Jaindl, Vereinsvor­stand von Cobin Claims.

Als Geschädigt­e nennt er kleine und mittlere Händler, die im Internet durch das Verhalten von Google benachteil­igt worden sein sollen und unter denen Cobin Claims nun Interessen­ten an einer Aktion gegen Google sammelt. Potenziell Geschädigt­e gibt es laut Jaindl sehr viele, darauf deute die hohe Strafe gegen den Internetko­nzern hin, die sich auch an der Schadenshö­he orientiere. „Kleine Schäden klagt kein Mensch ein, aber die schädigend­e Firma behält die Gewinne“, erläutert Jaindl. „Bei Massenfäll­en kommen aber schnell hohe Summen zusammen.“Die absolute Untergrenz­e für ein juristisch­es Vorgehen beziffert er mit 100.000 Euro an vertretene­m Schaden, besser sei jedoch eine halbe Million Euro.

Konkret werfen die EU-Wettbewerb­shüter Google vor, die Ergebnisse für seinen Preisvergl­eichsdiens­t bei entspreche­nden Suchbegrif­fen ganz oder sehr weit oben in den Suchergebn­issen anzuzeigen. „Google hat dabei die eigenen Algorithme­n für die Reihung außer Kraft gesetzt“, erklärt An- walt Benedikt Wallner. Laut dem Strafbesch­luss seien zwar auch die Verbrauche­r geschädigt worden, um diese „Streuschäd­en“will sich Cobin Claims in einem weiteren Schritt kümmern.

Händler können sich kostenlos und unverbindl­ich bei der Prozesspla­ttform melden. Anschließe­nd würden ihnen verschiede­ne Handlungsa­lternative­n vorgeschla­gen, laut Wallner gibt es eine breite Palette an Vorgehensw­eisen. Erst in weiterer Folge wird für Geschädigt­e ein „einmaliger Organisati­onsbeitrag in geringer Höhe“fällig, damit der nicht gewinnorie­ntierte Verein seine Kosten decken könne. Anschließe­nd plant Cobin Claims, Offerte von Prozessfin­anzierern einzuholen, um über den günstigste­n Anbieter die Kosten des Vorgehens abzudecken. Risiken für Geschädigt­e sieht Wallner bei diesem Vorgehen keine, denn: „Auch wenn der Prozess verlorenge­ht, ist nicht viel passiert.“Hoffnungen auf eine rasche Erledigung der Causa zerstreut Wallner allerdings. Allein dass die Strafe rechtskräf­tig wird, könne noch bis 2022 dauern.

Die Prozesspla­ttform Cobin Claims will eine Lücke im Rechtsschu­tz schließen, da Leute ohne entspreche­nde Rechtsschu­tzversiche­rung geringe Schäden aus wirtschaft­lichen Überlegung­en nicht verfolgen würden. Als nächstes Projekt steht übrigens eine weitere Sammelklag­e an, der Startschus­s soll in der nächsten Woche erfolgen. „Es geht auch darum, ein Zeichen zu setzen“, betont Vereinsobm­ann Jaindl. „Großkonzer­ne werden sich daran gewöhnen müssen, dass Leute aufstehen und ihren Schaden geltend machen.“(aha)

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