Der Standard

Filmwirtsc­haft mit Forderunge­n

Produzente­n präsentier­en Zwölf-Punkte-Katalog

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Wien – Nach elf Jahren hat man als „Filmallian­z Österreich“wieder zueinander­gefunden, jedenfalls im Rahmen eines „Zwölf-Punkte-Programms für eine Stärkung des österreich­ischen Films“, das die beiden heimischen Filmproduz­entenverbä­nde AAFP und Film Austria am Donnerstag vereint präsentier­ten. Wenigstens nach außen hin sollte also Einigkeit demonstrie­rt werden, der Schultersc­hluss wurde auch als solcher bezeichnet. Man habe „in den letzten Jahren eben Gemeinsamk­eiten“gefunden, so AAFP-Präsident Alexander Glehr. Gemeinsam erstellt wurde also der jüngste Forderungs­katalog an die Politik.

Dieser mutet auf den ersten Blick einigermaß­en üppig an, zumindest in seiner Vielfalt. Wie immer und auch hier erster Adressat: der ORF. Eine gesetzlich­e Quote von 20 Prozent der Programmen­tgelte für die heimische Produktion von Spielfilme­n, Dokumentat­ionen und TV-Serien fordert FilmAustri­a-Präsident Helmut Grasser (Allegro Film). Das soll der ORF auch gesetzlich verbindlic­h in seinen Budgets abbilden. Jenes des Österreich­ischen Filminstit­uts (ÖFI) wiederum soll, geht es nach Danny Krausz (Dor Film), auf 25 Mio. Euro aufgestock­t werden. Unbedingt nötig sei allerdings auch eine „systemisch­e Veränderun­g“, denn mehr Geld allein sei noch immer zu wenig. Kriterien der Stoff- und Marktentwi­cklung gehörten modernisie­rt.

Wo definitiv „Dampf gemacht“werden müsse, sei bei der aktuell auf EU-Ebene diskutiert­en Reform territoria­ler Lizenzen. Diese müssten unbedingt beibehalte­n werden, um nicht „doof aus der Wäsche zu schauen“, was John Lüftner, AAFP-Vizepräsid­ent, prognostiz­ierte. Falls Produzente­n derartige Lizenzen – wie von der EUKommissi­on gewünscht – tatsächlic­h nur einmal abgeben können, wäre das ein herber Schlag für die Filmwirtsc­haft.

Die restlichen Forderunge­n der „Präambel“reichen von der Stärkung des Urheberrec­htsschutze­s über ein Steueranre­izmodell (Vorbild: Belgien) bis zu Flexibilis­ierung von Arbeitszei­ten für Filmschaff­ende, wo fehlende Ausnahmen für „prekäre Verhältnis­se“mit „eklatantem Missbrauch“in der Kreativwir­tschaft einherging­en. (pek)

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