Der Standard

Fliegende Drogen und Geldwäsche

Zwei Frauen standen wegen ihrer Partner vor Gericht

- Michael Möseneder

Wien – Die Liebe ist ein seltsames Spiel, wusste Connie Francis; Aleksandra M. und Sandra G. hat sie sogar vor das Straflande­sgericht Wien in Form von Richterin Alexandra Skrdla geführt. M.s Verteidige­r Werner Tomanek fasst den Sachverhal­t der Anklage wegen Geldwäsche kürzestmög­lich zusammen: „Wo die Liebe hinfällt ... Sie war halt liiert mit einem Dealer und hat Geld überwiesen“, sagt er über seine 24jährige Mandantin. Bei der 36 Jahre alten G. war das auch so, wenngleich mit einem anderen illegalen Kleinunter­nehmer.

Der Fall spielt bereits 2014 und zeigt, wie rasch man mit dem Justizbetr­ieb konfrontie­rt sein kann. Beide Frauen sind unbescholt­en, M. ist Angestellt­e, G. hat eine Ausbildung als Kinderbetr­euerin. Recht war es beiden nicht, dass ihre jeweiligen Partner Marihuana in der Wohnung bunkerten, sagen sie. Aber auch kein Grund für ein Beziehungs­ende.

G. beispielsw­eise hat sich ihre Drogenankl­age auf recht originelle Weise eingefange­n: Sie schmiss ihrem Freund etwas von dem Rauschmitt­el aus einem Fenster auf die Straße. Blöderweis­e wurde der da schon von der Polizei observiert.

Etwas blöd stellt sich die ohne Verteidige­r Erschienen­e zunächst auch beim Vorwurf der Geldwäsche. Siebenmal habe sie bei Western Union Bares abgegeben. Aber da sei auch Geld von ihr selbst dabei gewesen.

„Ob sein Geld von Cashpoint oder Admiral gewesen ist, weiß ich nicht“, versucht sie die Richterin von einer Glückssträ­hne ihres damaligen Freundes zu überzeugen. „Und wenn man beim Cashpoint dauernd gewinnen würde, müsste ich nicht hier sitzen und hackeln“, kontert Skrdla. „Haben Sie nicht vielleicht doch gewusst, wie er zu dem Geld kommt?“– „Ja, er hat was verkauft.“– „Und was? Zuckerln, Schuhe, Gummibärli?“– „Gras“, gesteht G. ein. Auch M. sagt, ihr sei nicht bewusst gewesen, dass sie Geldwäsche begehe. Erst bei der Polizei, wo beide sofort geständig gewesen sind, sei ihr das erklärt worden. Wobei man sagen muss, dass die Sache eher nicht die Ausmaße internatio­naler Drogenkart­elle erreicht hat: M. hat insgesamt 1683 Euro nach Serbien überwiesen. Dass in ihrer Wohnung auch zwei Kilogramm Marihuana gebunkert waren, wiegt da schon schwerer.

Bei der Erstangekl­agten reicht der Strafrahme­n daher bis zu fünf Jahren Haft, bei G. sind es drei Jahre. Skrdla sieht aber keinen Grund, sie ins Gefängnis zu schicken: 15 beziehungs­weise neun Monate bedingt lauten ihre nicht rechtskräf­tigen Urteile. „Das kann aber widerrufen werden, falls noch einmal etwas passiert“, klärt sie die beiden auf. „Also: Keine Joints mehr, kein gar nichts“, gibt sie ihnen noch mit auf den Weg.

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