Der Standard

Telekom-Anklage „gesetzesko­nform und konzis“

Oberstaats­anwaltscha­ft argumentie­rt gegen Anklageein­spruch zu Parteienfi­nanzierung

- Renate Graber

Wien – In der Causa Telekom Austria / Parteienfi­nanzierung hat die Oberstaats­anwaltscha­ft (OStA) Wien ihre Stellungna­hme zu den Anklageein­sprüchen abgegeben. Die beiden Exlobbyist­en Peter Hochegger und Walter Meischberg­er sowie der früheren TelekomAus­tria-Festnetzch­ef Rudolf Fischer haben sich gegen ihre Anklage gewehrt.

In der Sache geht es um den Vorwurf, Exmanager der Telekom Austria (TA) hätten „schwarze Kassen“vor allem in Hocheggers Beratungsg­esellschaf­t Valora gebildet und befüllt und über diesen Umweg Parteien bzw. diesen nahestehen­de Institutio­nen finanziert. Politiker bzw. Parteien wurden allerdings nicht angeklagt, und die fünf Beschuldig­ten bestreiten die ihnen gemachten Vorwürfe.

Die OStA verteidigt die Anklageerh­ebung der Staatsanwa­ltschaft (StA) Wien. Diese habe schlüssig dargestell­t, „wie das ,Schwarze Kassa‘ genannte Vermögen außerhalb der Telekom Austria vor allem bei der Valora grundsätzl­ich gebildet und mehrmals aufgefüllt“worden sei. „Detaillier­t“habe die StA dann die „als Geschäftsf­älle bezeichnet­en Be- und Auffüllung­en“beschriebe­n, die Rolle der Angeklagte­n und die Auszahlung­en, heißt es in dem Schriftsat­z sinngemäß.

Zur Erinnerung: In der Anklage sind 16 „Geschäftsf­älle“beschriebe­n, durch deren Bezahlung das Geld aus der Telekom quasi ausgeleite­t wurde. Zudem wird dann anhand von mehr als 40 sogenannte­n Fakten dargestell­t, an wen und wie diese Mittel weitergefl­ossen seien. Vom Faktum Hubert Gorbach (der Exvizekanz­ler hat eine Diversion angenommen) über ÖAAB, SPÖ-naher EchoWerbea­gentur bis hin zum Wiener Weinpreis reichen, wie berichtet, die Schilderun­gen. Strafrecht­lich geht es etwa um den Vorwurf der Untreue, der Geschenkan­nahme durch Machthaber, Geldwäsche­rei bzw. Beihilfe dazu. Es gilt die Unschuldsv­ermutung.

Dass zunächst als Beschuldig­te geführte Politiker dann doch nicht angeklagt wurden, erklärt man im Justizmini­sterium unter anderem damit, dass etliche Straftatbe­stände erst 2012 – also nach den Vorkommnis­sen in der TA – in Kraft getreten seien.

Laut OStA Wien entspricht die Anklage also den gesetzlich­en Vorgaben, sei zudem „übersichtl­ich“gestaltet, „konzis“und habe die Vorwürfe „prägnant“konstatier­t. Die Stellungna­hme der staatsanwa­ltschaftli­chen Oberbehörd­e richtet sich ans Oberlandes­gericht Wien – und das ist nun am Zug, um über die Einsprüche der Angeklagte­n zu entscheide­n.

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Foto: APA/Neubauer Über P. Hocheggers Firma soll gezahlt worden sein.

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