Telekom-Anklage „gesetzeskonform und konzis“
Oberstaatsanwaltschaft argumentiert gegen Anklageeinspruch zu Parteienfinanzierung
Wien – In der Causa Telekom Austria / Parteienfinanzierung hat die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien ihre Stellungnahme zu den Anklageeinsprüchen abgegeben. Die beiden Exlobbyisten Peter Hochegger und Walter Meischberger sowie der früheren TelekomAustria-Festnetzchef Rudolf Fischer haben sich gegen ihre Anklage gewehrt.
In der Sache geht es um den Vorwurf, Exmanager der Telekom Austria (TA) hätten „schwarze Kassen“vor allem in Hocheggers Beratungsgesellschaft Valora gebildet und befüllt und über diesen Umweg Parteien bzw. diesen nahestehende Institutionen finanziert. Politiker bzw. Parteien wurden allerdings nicht angeklagt, und die fünf Beschuldigten bestreiten die ihnen gemachten Vorwürfe.
Die OStA verteidigt die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft (StA) Wien. Diese habe schlüssig dargestellt, „wie das ,Schwarze Kassa‘ genannte Vermögen außerhalb der Telekom Austria vor allem bei der Valora grundsätzlich gebildet und mehrmals aufgefüllt“worden sei. „Detailliert“habe die StA dann die „als Geschäftsfälle bezeichneten Be- und Auffüllungen“beschrieben, die Rolle der Angeklagten und die Auszahlungen, heißt es in dem Schriftsatz sinngemäß.
Zur Erinnerung: In der Anklage sind 16 „Geschäftsfälle“beschrieben, durch deren Bezahlung das Geld aus der Telekom quasi ausgeleitet wurde. Zudem wird dann anhand von mehr als 40 sogenannten Fakten dargestellt, an wen und wie diese Mittel weitergeflossen seien. Vom Faktum Hubert Gorbach (der Exvizekanzler hat eine Diversion angenommen) über ÖAAB, SPÖ-naher EchoWerbeagentur bis hin zum Wiener Weinpreis reichen, wie berichtet, die Schilderungen. Strafrechtlich geht es etwa um den Vorwurf der Untreue, der Geschenkannahme durch Machthaber, Geldwäscherei bzw. Beihilfe dazu. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Dass zunächst als Beschuldigte geführte Politiker dann doch nicht angeklagt wurden, erklärt man im Justizministerium unter anderem damit, dass etliche Straftatbestände erst 2012 – also nach den Vorkommnissen in der TA – in Kraft getreten seien.
Laut OStA Wien entspricht die Anklage also den gesetzlichen Vorgaben, sei zudem „übersichtlich“gestaltet, „konzis“und habe die Vorwürfe „prägnant“konstatiert. Die Stellungnahme der staatsanwaltschaftlichen Oberbehörde richtet sich ans Oberlandesgericht Wien – und das ist nun am Zug, um über die Einsprüche der Angeklagten zu entscheiden.