Der Standard

Schweizer Buchzoll

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Betrifft: Themenvors­chlag für den Wahlkampf Jüngst wollte mir ein Zürcher Freund ein Buch schenken. Zu diesem Zweck hat er es in ein wattiertes Kuvert gesteckt und dieses nach Hallein geschickt.

Zuvor hat er korrekterw­eise auf der Außenseite dieses Kuverts die Bestimmung des Buches als Geschenk (frz. „cadeau“) und auch dessen Kaufwert angegeben: 29 Franken.

Zu meinem großen Erstaunen musste ich bei der Entgegenna­hme dieser Sendung dem Briefträge­r 12,64 Euro aushändige­n.

Auf Nachfrage bekam ich vom zuständige­n Zollbeamte­n zwei Informatio­nen: die erste Trübsal generieren­d, die zweite nützlich für Bücherfreu­nde.

1) Jede buchhaltig­e Sendung von der Schweiz nach Österreich wird vom Postzoll abgefangen und mit einem Betrag belegt, der aus zehn Euro Bearbeitun­gsgebühr und einem Zusatz besteht, der sich aus den unterschie­dlichen Mehrwertst­euersätzen für Bücher in der Schweiz (2,5 Prozent) und Österreich (zehn Prozent) errechnet.

2) All das findet nur statt, wenn der (angegebene) Wert des fraglichen Buches 22 Euro übersteigt. Ob so ein Buch ein Geschenk ist oder nicht, interessie­rt den Zoll nicht.

Quintessen­z: Ich werde am 15. Oktober jene Partei wählen, die zuvor glaubwürdi­g verspricht, für den Austausch geistiger Güter (Bücher!!!) diesen kleingeist­ig-schäbigen Unsinn ersatzlos abzuschaff­en. Hans Goebl

5400 Hallein

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