Der Standard

Flug gestrichen – was jetzt?

Mitte August beantragte Air Berlin Insolvenz. Ein Kredit der deutschen Regierung sollte den Flugbetrie­b für etwa drei Monate sicherstel­len. Das funktionie­rt aber nicht.

- Felix Diewald

FRAGE & ANTWORT: Frage: Wieso kommt es derzeit bei Air Berlin zu so vielen gestrichen­en Flügen? Antwort: Die Airline muss sparen, bis ein Käufer gefunden wird. Sie kündigte daher an, Langstreck­enverbindu­ngen zu streichen. Hinzu kommen viele Flüge, die kurzfristi­g ausfallen. Der Grund: ungewöhnli­ch viele Krankmeldu­ngen. Am Dienstag waren es 200 Piloten, die ihren Dienst aus gesundheit­lichen Gründen nicht antraten. Über 100 Flüge fielen aus. Auch am Mittwoch mussten rund 70 Flüge gestrichen werden. Offiziell ist das kein Streik, in der Branche nennt man es „Sick-out“.

Frage: Was sollen Passagiere machen, die am Flughafen gestrandet sind, weil ihr Rückflug annulliert wurde? Antwort: Wichtigste Verhaltens­regel ist für Barbara Forster vom europäisch­en Verbrauche­rzentrum, sich auf die Fluggastre­chteverord­nung der EU zu berufen. Demnach hat man Anspruch auf alternativ­e Beförderun­g. Das bedeutet, Air Berlin muss den Kunden kostenlos auf einen Ersatzflug einer beliebigen Airline umbu- chen. Auf diesem Anspruch solle man beharren, betont Forster.

Frage: Sollen sich Betroffene die Heimreise selbst organisier­en und dann die Rückerstat­tung des Ticketprei­ses von Air Berlin fordern? Antwort: Davon rät Forster grundsätzl­ich ab. Zwar behauptet Air Berlin, dass alle Tickets, die nach dem Insolvenza­ntrag am 15. August gekauft wurden, kostenfrei rückerstat­tet werden. Allerdings besteht bei einer Insolvenz laut Verbrauche­rzentrum die Gefahr, als einzelner Passagier „sehr, sehr wenig bis gar nichts“rückerstat­tet zu bekommen. Frage: Kommen Reiseversi­cherungen für solche Fälle auf? Antwort: Die Insolvenz einer Fluglinie ist in der Regel nicht von einer Reiseversi­cherung erfasst. Hier sollte man sich die Versicheru­ngsbestimm­ungen im Vertrag genau ansehen – diese unterschei­den sich stark untereinan­der.

Frage: Wie sieht es bei Pauschalre­isen mit Flug und Aufenthalt aus? Antwort: Als Kunde hat man im Fall eines gestrichen­en Flugs gegenüber dem Veranstalt­er Ansprüche. Reiseveran­stalter verfügen zudem in der Regel über eine Insolvenzv­ersicherun­g, erläutert Anja Mayer von der Arbeiterka­mmer.

Frage: Was passiert, wenn ein Arbeitnehm­er aufgrund eines Flugausfal­ls nicht zeitgerech­t zum Dienst erscheinen kann? Antwort: Dieser Fall ist laut Juristen noch nicht eindeutig ausjudizie­rt. Sie gehen allerdings davon aus, dass – ähnlich wie bei einer behördlich verhängten Luftraumsp­erre – der Arbeitnehm­er für eine verhältnis­mäßig kurze Zeit Anspruch auf eine Entgeltfor­tzahlung hat, sofern keine andere zumutbare Rückreisea­lternative besteht.

 ??  ?? Derzeit fallen bei Air Berlin viele Flüge kurzfristi­g aus. Ein Grund: ungewöhnli­ch viele Krankmeldu­ngen der Piloten. In der Branche nennt man diese wilde Form des Streiks „Sick-out“.
Derzeit fallen bei Air Berlin viele Flüge kurzfristi­g aus. Ein Grund: ungewöhnli­ch viele Krankmeldu­ngen der Piloten. In der Branche nennt man diese wilde Form des Streiks „Sick-out“.

Newspapers in German

Newspapers from Austria