Initiative für „selbstbewusstes Parlament“
Auswirkungen von Gesetzen sollen besser beleuchtet werden
Wien – Eine neue Initiative setzt sich für ein „selbstbewusstes Parlament“in Österreich ein. Das Projekt starkeabgeordnete.at macht sich für eine professionellere Gesetzgebung stark, beispielsweise bei der Beachtung von Verfassungsgrundsätzen. Die Betreiber, die im Verein Respekt.net verankert sind, forderten am Montag auch mehr Beobachtung der Auswirkungen von Gesetzen.
Ein Parlament, das „möglichst stark und möglichst autonom in seinen Entscheidungsmöglichkeiten“ist, wünscht sich Bettina Reiter, Vizepräsidentin von Respekt.net. Unterstützt wird sie von Heide Schmidt, ehemalige Obfrau des Liberalen Forums (LIF). „Die politische Arbeit muss professioneller sein“, konstatierte die nunmehrige Neos-Unterstützerin, die eine „gewisse Grundskepsis“gegenüber Quereinsteigern hegt.
In der Annahme, dass viele Nationalratsabgeordnete mit umfangreichen Gesetzesmaterien schlicht überfordert sind, schlagen die Betreiber von starkeabgeordnete.at Expertenhilfe vor. Ein Legislativdienst soll den Parlamentariern zur Seite stehen, damit sich diese eigenständig ein Bild von Entwürfen machen können. Nicht nur die finanziellen Folgen sollen sorgfältiger abgeschätzt werden, sondern auch die Auswirkungen auf beide Geschlechter.
Auch erhöhte Sorgfalt bei der Beachtung von Verfassungsgrundsätzen fordert die Initiative, zu viele Materien würden derzeit durch den Verfassungsgerichtshof wieder aufgehoben. Nicht zu- letzt müsste die Auswirkung von Gesetzen im Alltag verstärkt beobachtet werden. Zu diesem Zweck bietet starkeabgeordnete.at auf der Website einen „Postkasten“an, um Bürgerfeedback zu erhalten. Die Zuschriften werden dabei von der Initiative gesichtet.
Ein Beispiel für Gesetze, die in der Praxis nicht wie vorgesehen funktionieren, brachte der frühere niederösterreichische Landtagsdirektor Karl Lengheimer (ÖVP). So produziere das Abgabenänderungsgesetz aus dem Jahr 2015 lediglich „Kassenzettelberge für den Sondermüll“. „Dem Gesetzgeber war klar, dass dies eigentlich nicht funktioniert“, vermutet Lengheimer. Grund für den Beschluss könnte schlicht der unüberschaubare Umfang des Gesetzespakets gewesen sein. (APA)