Eurofighter: Doskozil droht Millionenhaftung
Sieben Monate nachdem Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil quasi „amtlich“den Flugzeughersteller Airbus wegen Betrugs angezeigt hat, schlägt dieser zurück. Nicht nur widerlegt er die Vorwürfe, er droht auch mit einer Schadenersatzklage.
Wien – Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) hat nur Spott und Hohn für den Flugzeughersteller Airbus übrig: Sieben Monate hat dieser gebraucht, um auf die Sachverhaltsdarstellung, mit der Doskozil den Eurofighter-Mutterkonzern bei der Staatsanwaltschaft angeschwärzt hatte, eine Gegenäußerung einzubringen.
Stimmt, sagen die Airbus-Anwälte, darunter Peter Gauweiler, ein politischer Ziehsohn von Franz Josef Strauß (CSU) und als solcher langjähriges Mitglied der Bayerischen Landesregierung. Gauweiler kennt nicht nur die Verträge, die die Republik Österreich 2002/03 zum Kauf der Eurofighter abgeschlossen hat. Er kennt auch die politischen und grundrechtlichen Implikationen, die es mit sich bringt, wenn ein Staatsorgan gegen Private vorgeht.
Amtsanmaßung
Gauweiler argumentiert mit dem Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der faire Verfahren vorschreibt und ergo gebietet, dass ein Staatsorgan bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gelten lässt. Genau das aber habe Doskozil missachtet, als er in seiner offiziellen Funktion für den 16. Februar dieses Jahres eine Pressekonferenz ins Verteidigungsministerium einberufen hat. „Dieses Verfahren ist vergiftet“, sagt Gauweiler, „hier maßt sich ein Minister ein Richteramt an.“
Hier handle es sich nicht um „irgendeinen aus der Rolle gefallenen Aktivisten“, sondern um einen Vertreter der Republik, der in Zusammenwirken mit der Finanzprokuratur „ein Geheimverfahren geführt“hat und der damit einem Privatunternehmen massiven wirtschaftlichen Schaden zufügen will. Der Imageschaden sei international eingetreten und dauere fort, solange die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einstelle oder Airbus von den Vor- würfen freigesprochen wird, sagt Gauweiler.
Airbus-Chefanwalt Peter Kleinschmidt will die Schadenshöhe noch nicht beziffern. Jetzt gehe es darum, die Vorwürfe auszuräumen – was mit dem am Montag eingebrachten Schriftsatz passiert ist. Danach werde er seinem Mandanten raten, die Republik auf Schadenersatz zu klagen.
Auf Nachfrage, ob Airbus den vermuteten Amtsmissbrauch (für Doskozil gilt die Unschuldsvermutung ebenso wie für Airbus und die Airbus-Manager) angezeigt habe, antwortet Kleinschmidt mit dem Hinweis, dass die Staatsanwaltschaft selbst tätig werden müsse, wenn sie rechtswidriges Vorgehen erkennen kann.
Und das sei recht kompliziert, erklärt der Wiener Anwalt Michael Rohregger, denn hier gehe es um eine verfassungsrechtlich bedenkliche Vorgangsweise: Ein Staatsorgan, das keinen zivilrechtlichen Weg zum Ausstieg aus einem politisch unliebsamen Vertrag finde, mache in einer Pressekonferenz eine Vorverurteilung, bemühe dann die Strafjustiz, und die Republik schließe sich dann als Privatbeteiligte dem Strafverfahren an. Da müssten an die Fairness der Justiz besondere Maßstäbe angelegt werden.
Amtshaftung
Airbus vertraut den Gerichten. Diese hätten ja auch in einer anderen Sache, nämlich angeblichen „schwarzen Kassen“, auf deren Existenz sich Doskozil beruft, bisher zu keinem Urteil kommen können. Wenn Airbus entlastet ist, könne sich die Republik Österreich am derzeitigen Verteidi- gungsminister im Rahmen der Amtshaftung schadlos halten, argumentieren die Airbus-Anwälte.
Ob Doskozil den erst festzustellenden Millionenschaden aus seinem Privatvermögen wiedergutmachen wird können, ist allerdings offen. Und kratzt den Amtsinhaber nicht. Er wiederholte Montag die Vorwürfe der Schmiergeldzahlung und des Verdachts „auf arglistige und betrügerische Täuschung“– ohne konkrete Beschuldigte nennen zu können. Diese aber wären nach der Rechtslage von 2002/03 zwingend zu benennen, sagen die AirbusVertreter.
Und sie ergänzen: Man sei (entgegen Doskozils Behauptung) immer lieferwillig und lieferfähig gewesen und habe auch die Gegengeschäfte transparent verhandelt.