Der Standard

Notenbankp­ensioniste­n erleiden endgültige Niederlage

Oberster Gerichtsho­f weist Rechtsmitt­el zurück und bringt die Causa nicht zum Europäisch­en Gerichtsho­f

- Renate Graber

Wien – Die Bezieher von Notenbankp­ensionen und der Zentralbet­riebsrat der Oesterreic­hischen Nationalba­nk (OeNB) haben ihren Kampf gegen Einschnitt­e in die Bankpensio­nen („Luxuspensi­onen“) nun endgültig verloren.

Der Oberste Gerichtsho­f (OGH) hat entschiede­n, die außerorden­tliche Revision von neun kampfeslus­tigen Notenbanke­rn und dem Zentralbet­riebsrat zurückzuwe­isen. Gescheiter­t sind sie zugleich mit ihrem Anliegen, die Causa vor den Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) in Luxemburg bringen.

Mit der entspreche­nden „Anregung zur Vorlage an den EuGH“hat sich der OGH inhaltlich gar nicht auseinande­rgesetzt – aus formalrech­tlichen Erwägungen. Das geht aus dem Beschluss des OGH hervor, der bereits am 25. Juli gefasst und am 4. September im Rechtsinfo­rmationssy­stem RIS veröffentl­icht wurde. Zuvor hatte schon das Oberlandes­gericht (OLG) Wien die Berufung der Bankpensio­nisten gegen das erstinstan­zliche Urteil des Arbeitsger­ichts abgeschmet­tert und die Vorlage beim EuGH abgelehnt. Nun ist der innerstaat­liche Rechtszug ausgeschöp­ft.

Begonnen hat der Kampf der Kläger 2015, als das teils in Verfassung­srang stehende Sonderbezü­gebegrenzu­ngsgesetz (SPBegrG) in Kraft trat. Selbiges sieht die schrittwei­se Kürzung von Spitzenpen­sionsbezüg­en in diversen Institutio­nen vor, und zwar um bis zu 10,25 Prozent. Betroffen sind auch sogenannte Bankpensio­nisten der OeNB – das sind Mitarbeite­r, die bis Ende 1997 angestellt wurden und für die das Dienstrech­t DB 1 oder DB 2 gilt. Ihre Pensionen (bis zu 85 Prozent des letzten Aktivbezug­s) zahlt die OeNB.

57 betroffene Pensionist­en

Von den Einschnitt­en Betroffene klagten. Sie berufen sich auf privatrech­tliche Einzelvert­räge mit der OeNB. Der Eingriff in solche Verträge sei verfassung­swidrig, argumentie­rten die Kläger und involviert­en im Rahmen des Zivilverfa­hrens den Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH). Im Rahmen dieses Verfahrens rechnete die OeNB vor, dass von den Kürzungen 57 Bankpensio­nisten betroffen seien, die höchste Bruttopens­ion dieser Gruppe liege bei 34.400 Euro, die durchschni­ttliche bei 17.500 Euro. Diese „Durchschni­ttspension­isten“koste das Gesetz 10,45 Prozent ihrer Pensionsza­hlung.

Der VfGH ließ die Notenbanke­r abblitzen, die setzten daraufhin ihr Verfahren vor den Zivilgeric­hten fort, um „unionsrech­tliche Aspekte“abzuklären, wie sie argumentie­rten. Allerdings seien diese Aspekte zu spät ins Spiel gebracht worden, hält der OGH fest.

Bedeutet das nun das Ende des Kampfes der Notenbankp­ensioniste­n? Das ist noch nicht klar, erklärt OeNB-Zentralbet­riebsratsc­hef Robert Kocmich auf Anfrage des STANDARD. Man werde nun ausloten, „ob und was wir rechtlich noch tun können“.

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