Der Standard

Plenarvors­chau: Wohnbauför­derung wird verländert

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Wien – Nicht alles wird bei der Nationalra­tssitzung am Mittwoch eine Überraschu­ng sein. Gleich mehrere Beschlüsse sollen nämlich ganz gewiss getroffen werden: zum Beispiel die Verländeru­ng der Wohnbauför­derung. Die Bundesländ­er werden hierbei dazu ermächtigt, den Wohnbauför­derungsbei­trag autonom festzulege­n und einzuheben. Bisher betrug die Wohnbauför­derung einheitlic­h ein Prozent der Bemessungs­grundlage der Sozialvers­icherung. Für den Fall, dass ein Bundesland für 2018 keine diesbezügl­iche Regelung trifft, soll ein Tarif von jeweils 0,5 Prozent gelten.

Außerdem wird der Nationalfo­nds zusätzlich­e Aufgaben erhalten – unter anderem soll er die Betreuung der neu gestaltete­n Dauerausst­ellung im ehemaligen Konzentrat­ionslager AuschwitzB­irkenau übernehmen. Abgesegnet wird ein Zusatzprot­okoll zur Europäisch­en Menschenre­chtskonven­tion. Anpassunge­n vorgenomme­n werden zudem beim Selbsterha­lterstipen­dium. (red)

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