Plenarvorschau: Wohnbauförderung wird verländert
Wien – Nicht alles wird bei der Nationalratssitzung am Mittwoch eine Überraschung sein. Gleich mehrere Beschlüsse sollen nämlich ganz gewiss getroffen werden: zum Beispiel die Verländerung der Wohnbauförderung. Die Bundesländer werden hierbei dazu ermächtigt, den Wohnbauförderungsbeitrag autonom festzulegen und einzuheben. Bisher betrug die Wohnbauförderung einheitlich ein Prozent der Bemessungsgrundlage der Sozialversicherung. Für den Fall, dass ein Bundesland für 2018 keine diesbezügliche Regelung trifft, soll ein Tarif von jeweils 0,5 Prozent gelten.
Außerdem wird der Nationalfonds zusätzliche Aufgaben erhalten – unter anderem soll er die Betreuung der neu gestalteten Dauerausstellung im ehemaligen Konzentrationslager AuschwitzBirkenau übernehmen. Abgesegnet wird ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Anpassungen vorgenommen werden zudem beim Selbsterhalterstipendium. (red)