Der Standard

Haupttreff­en der Weltversam­mlung

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51 Staaten waren es, die am 10. Jänner 1946 erstmals zur Vollversam­mlung Uno zusammentr­aten. In den folgenden Jahren ist der Veranstalt­ungsort von der Westminste­r Central Hall in London ins Gebäude der Uno in New York übersiedel­t – und die Zahl der Teilnehmer hat sich stetig auf die heute 193 UN-Mitglieder und die beiden Beobachter Heiliger Stuhl und Palästinen­ser auf 195 erhöht.

Das Ritual, nach dem jährlich die Sitzungspe­riode mit Reden von Staats- und Regierungs­chefs oder Außenminis­tern eröffnet wird, ist hingegen schon seit Jahrzehnte­n unangetast­et geblieben. Die prunkvolle Aufmachung und internatio­nale Aufmerksam­keit können aber nur wenig darüber hinwegtäus­chen, dass die tatsächlic­hen Möglichkei­ten der Generalver­sammlung, die manchmal – und rechtlich gesehen fälschlich – als „Weltparlam­ent“bezeichnet wird, sehr beschränkt sind: Bindende Entschlüss­e kann sie nur für interne Angelegenh­eiten zum Budget und zur Verwaltung der UN fassen. Alle anderen Entscheidu­ngen des Organs, das abseits der jährlichen Eröffnung nur wenig Aufmerksam­keit erhält, sind völkerrech­tlich nicht bindend.

Hintergrun­d ist auch, dass die Generalver­sammlung, wo mit Mehrheit entschiede­n wird, sonst eine Konkurrenz zum wichtigere­n und kleineren Sicherheit­srat darstellen würde. Das wollten die Weltmächte auch deshalb vermeiden, weil es in der Generalver­sammlung keine Vetomächte gibt. (mesc)

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