Der Standard

Drei Jahre Haft für pädophilen Babysitter

Ein 38-Jähriger hat einen Fünfjährig­en missbrauch­t, auf den er aufpassen sollte

- Michael Möseneder

Wien – Dass Norbert L. ein Problem hat, scheint ihm nur bedingt bewusst zu sein. Dass er einen Fünfjährig­en schwer sexuell missbrauch­t hat, wie ihm Staatsanwä­ltin Gabriele Müller-Dachler vorwirft, gesteht er vor dem Schöffense­nat unter Vorsitz von Martina Krainz unumwunden ein. Bei der Frage nach dem Warum ist er dagegen ausweichen­der.

Auf dem Papier hat der 38-Jährige bisher ein recht unauffälli­ges Leben geführt – keine Vorstrafen, einen Job in der Gastronomi­e. Allerdings hat er auch 35.000 Euro Schulden, und die gibt er gegenüber Krainz zunächst auch als Grund an, warum er sich 2015 auf einer Internetpl­attform registrier­t hat, um seine Dienste als Babysitter anzubieten.

„Ich wollte Geld dazuverdie­nen, um Schulden zu zahlen.“– „Und warum gerade als Babysitter?“– „Das hat mich mehr interessie­rt.“– „Inwiefern?“– „Ich habe schon früher mit Kindern gearbeitet“, sagt der Angeklagte. Das Interesse an dem korpulente­n Mann dürfte enden wollend gewesen sein – erst im vergangene­n Mai bekam er sein erstes Engagement. Das heute sechsjähri­ge Opfer fand ihn nett, die Eltern ebenso, Mitte Mai beschloss das Paar also, L. für ein Wochenende auf den Buben aufpassen zu lassen.

Die Vorsitzend­e hält dem Angeklagte­n noch etwas anderes vor: „Nach Ihrer Festnahme sind auf Ihrem Handy und Ihrem Computer ganz viele Bilder gefunden worden – Sie haben seit Jahren Kinderporn­os gesammelt.“L. nickt. „Offenbar haben Sie ja ein spezielles Interesse an Kindern“, beginnt Krainz vorsichtig. „Nein, es ist einfach passiert. Es tut mir leid.“– „Haben Sie je eine Beziehung gehabt?“– „Ja, hatte schon eine. Vor zwei Jahren.“– „Warum sammeln Sie dann solche Sachen?“– „Das ist nur für mich gewesen.“– „Schon klar. Aber warum?“– „Keine Ahnung.“– „Haben Sie gewusst, dass es vielleicht zu Problemen kommen könnte, wenn Sie als Babysitter arbeiten?“– „Ja, das habe ich gewusst.“

Bei der Polizei hat L. noch ausgesagt, es habe ihn interessie­rt, ob er erregt werden würde, wenn er an dem Kind „herumspiel­t“. Das habe „leider nicht funktionie­rt“. Nun sagt er: „Ich habe nur mit sei- nem Penis gespielt und ihm den Finger in den Hintern gesteckt.“– „’Nur’ ist gut. Wie ging es weiter?“– „Er hat gesagt, ich soll aufhören, da habe ich aufgehört.“– „Der Bub sagt aber, er hat es ganz oft sagen müssen?“– „Ich habe noch einmal angefangen.“

„Haben Sie sich überlegt, dass Sie sich vielleicht Hilfe holen?“, fragt Krainz. „Ja. Psychologi­sche Hilfe.“– „Haben Sie sich darum schon gekümmert?“– „Nein, ich bin noch nicht dazu gekommen.“– „Sie sind seit Mai in Untersuchu­ngshaft! Worauf wollen Sie noch warten?“, wundert sich die Vorsitzend­e.

Die Anklägerin hält ihm schließlic­h auch noch vor, dass auf seinem Handy Aufnahmen von Genitalien eines Mädchens und eines Buben gefunden wurden. „Haben Sie die selbst gemacht?“, interessie­rt MüllerDach­ler. „Ja“, gibt L. zu. „War der Bub also doch nicht der Erste?“– Der Angeklagte nickt stumm. Dazu wird es aber ein eigenes Verfahren geben.

Bei einem Strafrahme­n von ein bis zehn Jahren wird L. schließlic­h rechtskräf­tig zu drei Jahren Haft verurteilt, den Eltern muss er 1600 Euro zahlen.

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