Verhüllungsverbot: Festnahmen möglich
Ab 1. Oktober sind auch Festnahmen möglich, wenn verhüllte Personen trotz Aufforderung der Polizei ihr Gesicht nicht herzeigen wollen. Atemschutzmasken sind nur mehr mit Attest oder bei Epidemien erlaubt.
Wien – Am 1. Oktober tritt in Österreich das im Juni beschlossene Antigesichtsverhüllungsgesetz (AGesVG) in Kraft. Michaela Kardeis, die Generaldirektorin für die öffentliche Sicherheit, ist weder glücklich noch unglücklich darüber, dass die Polizei die neuen Regelungen exekutieren darf. Sie muss den Job erledigen. Wie, erklärte Kardeis am Donnerstag: „Wir werden das Gesetz behutsam, aber konsequent umsetzen“, sagte die Generaldirektorin.
Im Volksmund heißt das Gesetz Burkaverbot, weil es in der parlamentarischen Diskussion fast ausschließlich um muslimische Frauen ging, die in der Öffentlichkeit aus traditionellen oder religiösen Gründen Nikab – einen Gesichtsschleier mit Augenschlitz – oder eine Burka – einen vollständigen Körperschleier mit, manchmal, Stoffgitter vor den Augen – tragen. Künftig ist nun in der Öffentlichkeit alles verboten, was das Antlitz verdeckt. Von Kinn bis Haaransatz muss alles erkennbar sein. Das Verbot gilt grundsätzlich auch für Faschingsmasken und medizinische Atemschutzmasken.
Ausgenommen sind Verhüllungen, die bei künstlerischen, kulturellen oder traditionellen Veranstaltungen oder beim Sport erfolgen oder gesundheitliche oder berufliche Gründe haben.
Grippe, Kälte und Narren
Beim Narrentreiben ist also eine Faschingsmaske okay. Wer ein Asthmaleiden nachweisen kann, darf Atemschutz tragen. Wird vor Epidemien gewarnt, gehen Grippemasken in Ordnung. Und bei großer Kälte soll das Einmummeln – Haube in die Stirn, Schal bis über die Nase – erlaubt bleiben. Fußballanhänger, die den Fanschal um den Kopf wickeln, könnten aber ein Problem bekommen.
Das Hauptaugenmerk liegt auf islamischen Verhüllungen. Das Innenministerium hat Botschaften, Konsulate und internationale Organisationen informiert, in Österreich wurden Infos und Folder an die Islamische Glaubensgemeinschaft sowie an Wirtschafts- kammer, Touristiker und Flughäfen geschickt. Die Folder sind auf Deutsch, Türkisch und Arabisch.
Wie berichtet, befürchten Touristiker, dass gut betuchte Touristinnen und Touristen aus dem arabischen Raum einen Bogen um Österreich machen könnten.
Michael Hubmann vom Stadtpolizeikommando Linz erklärte die Vorgehensweise: Man werde Verhüllte ansprechen, einen Aufklärungsfolder überreichen und um Enthüllung bitten. Werde Folge geleistet, könne die Polizei von einer Organstrafverfügung (bis 150 Euro) absehen – was sie in der Regel tun wird. Wer den Schleier nicht lüftet, wird auf Konsequenzen bis hin zur möglichen Festnahme hingewiesen. Zur Identitätsfeststellung müssen Verhüllte dann mit auf die Dienststelle. „Auf der Straße wird niemand zum Ablegen einer Verhüllung gezwungen“, so Hubmann. Auf der Polizeiinspektion schon.
Der algerisch-französische Geschäftsmann Rachid Nekkaz kündigte laut Servus Nachrichten an, die Strafen zu bezahlen – wie er es in Frankreich, Belgien, den Niederlanden und der Schweiz tut.
Selbsternannte Verhüllungsjäger befürchtet die Polizei übrigens nicht, weist aber darauf hin, dass Privatleute niemanden festhalten dürfen.